
Die Kontrolle über die eigenen personenbezogenen Daten ist ein wesentlicher Bestandteil der digitalen Selbstbestimmung. Wer Kunde bei 1&1 ist und die werbliche Ansprache – sei es per E-Mail, Telefon oder SMS – unterbinden möchte, findet hierfür unkomplizierte Wege. Ein Widerruf der Werbeeinwilligung ist rechtlich verankert und führt dazu, dass die weitere Verarbeitung der Daten für Marketingzwecke durch den Anbieter eingestellt werden muss.
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Effiziente Steuerung über das 1&1 Control-Center
Die wohl effizienteste Methode für den Widerruf bietet das 1&1 Control-Center. In diesem persönlichen Kundenbereich haben Nutzer die Hoheit über ihre Profileinstellungen. Unter den Menüpunkten „Einstellungen“, „Meine Daten“ oder einem expliziten Bereich für „Datenschutzeinstellungen“ lässt sich die Werbeeinwilligung in der Regel direkt bearbeiten. Hier können die entsprechenden Häkchen für die verschiedenen Kommunikationskanäle (E-Mail, Telefon, SMS) entfernt werden. Die Änderungen werden nach der Speicherung zeitnah in das System übernommen, womit der Prozess für den Nutzer unmittelbar abgeschlossen ist.

Der Weg über die schriftliche Mitteilung
Sollte der Weg über das Control-Center nicht gewünscht sein oder nicht zum Ziel führen, stellt ein formloses Schreiben eine gleichermaßen rechtssichere Alternative dar. Ein solcher Widerruf kann sowohl per E-Mail an den Kundenservice als auch klassisch auf dem Postweg erfolgen.
Um eine schnelle Bearbeitung zu gewährleisten, ist lediglich die Angabe der Kundennummer zur eindeutigen Identifikation erforderlich. Ein prägnanter Formulierungsvorschlag lautet hierbei:
„Hiermit widerrufe ich meine Einwilligung zur Nutzung meiner Daten für Werbezwecke mit Wirkung für die Zukunft.“ Eine explizite Begründung ist für diesen Vorgang nicht notwendig.
Wichtige Differenzierung: Werbung versus Vertragsabwicklung
Bei der Umsetzung eines solchen Widerrufs ist es für den Nutzer wichtig, zwischen werblicher Kommunikation und notwendiger Vertragsverwaltung zu unterscheiden. Der Widerruf betrifft ausschließlich Angebote, Newsletter und sonstige Marketingmaßnahmen.
Vertragsrelevante Informationen, die für die Durchführung des bestehenden Verhältnisses zwingend erforderlich sind – wie etwa Rechnungsstellungen, Mitteilungen über notwendige Vertragsanpassungen oder sicherheitsrelevante Systeminformationen – sind von diesem Widerruf ausgenommen. Diese Kommunikation bleibt bestehen, da sie auf anderen Rechtsgrundlagen beruht.
Rechtliche Rahmenbedingungen und systembedingte Fristen
Das Recht auf Widerspruch gegen die Verarbeitung von Daten zu Werbezwecken ist fest in der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) verankert. Anbieter sind gesetzlich dazu verpflichtet, solche Widerrufe unverzüglich zu bearbeiten.
Dennoch kann es in der Praxis vorkommen, dass nach einem erfolgten Widerruf noch vereinzelt Werbemaßnahmen eintreffen. Dies ist in der Regel auf die Vorlaufzeit großer IT-Systeme zurückzuführen, in denen Werbekampagnen bereits im Voraus terminiert wurden. Solche Fälle stellen meist eine lediglich systembedingte Überschneidung dar und sollten sich zeitnah nach der Bearbeitung des Widerrufs von selbst erledigen.
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Ich begleite die Entwicklungen im Bereich der Telekommunikation und des Mobilfunks bereits seit 2006 und schreibt regelmäßig zu den Theme Handytarife, Smartphones, Allnet Flat und zu den anderen Bereichen, die mit dem Mobilfunk zusammenhängen. Ziel ist es dabei die Verbraucher möglichst einfach und dennoch umfassend über die Produkte auf dem Markt zu informieren und vor allem die neuen Entwicklungen verständlich zu beschreiben. Bei Problemen oder Fragen – einfach die Kommentare nutzen oder micht direkt anschreiben. Mehr zu mir und meinem Hintergrund: Wer schreibt hier?
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