Werbe-Einwilligung bei 1&1 widerrufen – so geht es

Autor: Bastian Ebert

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Die Kontrolle über die eigenen personenbezogenen Daten ist ein wesentlicher Bestandteil der digitalen Selbstbestimmung. Wer Kunde bei 1&1 ist und die werbliche Ansprache – sei es per E-Mail, Telefon oder SMS – unterbinden möchte, findet hierfür unkomplizierte Wege. Ein Widerruf der Werbeeinwilligung ist rechtlich verankert und führt dazu, dass die weitere Verarbeitung der Daten für Marketingzwecke durch den Anbieter eingestellt werden muss.

 


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Effiziente Steuerung über das 1&1 Control-Center

Die wohl effizienteste Methode für den Widerruf bietet das 1&1 Control-Center. In diesem persönlichen Kundenbereich haben Nutzer die Hoheit über ihre Profileinstellungen. Unter den Menüpunkten „Einstellungen“, „Meine Daten“ oder einem expliziten Bereich für „Datenschutzeinstellungen“ lässt sich die Werbeeinwilligung in der Regel direkt bearbeiten. Hier können die entsprechenden Häkchen für die verschiedenen Kommunikationskanäle (E-Mail, Telefon, SMS) entfernt werden. Die Änderungen werden nach der Speicherung zeitnah in das System übernommen, womit der Prozess für den Nutzer unmittelbar abgeschlossen ist.

Screenshot: Werbung bei 1&1 abgeschaltet

Der Weg über die schriftliche Mitteilung

Sollte der Weg über das Control-Center nicht gewünscht sein oder nicht zum Ziel führen, stellt ein formloses Schreiben eine gleichermaßen rechtssichere Alternative dar. Ein solcher Widerruf kann sowohl per E-Mail an den Kundenservice als auch klassisch auf dem Postweg erfolgen.

Um eine schnelle Bearbeitung zu gewährleisten, ist lediglich die Angabe der Kundennummer zur eindeutigen Identifikation erforderlich. Ein prägnanter Formulierungsvorschlag lautet hierbei:

„Hiermit widerrufe ich meine Einwilligung zur Nutzung meiner Daten für Werbezwecke mit Wirkung für die Zukunft.“ Eine explizite Begründung ist für diesen Vorgang nicht notwendig.

Wichtige Differenzierung: Werbung versus Vertragsabwicklung

Bei der Umsetzung eines solchen Widerrufs ist es für den Nutzer wichtig, zwischen werblicher Kommunikation und notwendiger Vertragsverwaltung zu unterscheiden. Der Widerruf betrifft ausschließlich Angebote, Newsletter und sonstige Marketingmaßnahmen.

Vertragsrelevante Informationen, die für die Durchführung des bestehenden Verhältnisses zwingend erforderlich sind – wie etwa Rechnungsstellungen, Mitteilungen über notwendige Vertragsanpassungen oder sicherheitsrelevante Systeminformationen – sind von diesem Widerruf ausgenommen. Diese Kommunikation bleibt bestehen, da sie auf anderen Rechtsgrundlagen beruht.

Rechtliche Rahmenbedingungen und systembedingte Fristen

Das Recht auf Widerspruch gegen die Verarbeitung von Daten zu Werbezwecken ist fest in der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) verankert. Anbieter sind gesetzlich dazu verpflichtet, solche Widerrufe unverzüglich zu bearbeiten.

Dennoch kann es in der Praxis vorkommen, dass nach einem erfolgten Widerruf noch vereinzelt Werbemaßnahmen eintreffen. Dies ist in der Regel auf die Vorlaufzeit großer IT-Systeme zurückzuführen, in denen Werbekampagnen bereits im Voraus terminiert wurden. Solche Fälle stellen meist eine lediglich systembedingte Überschneidung dar und sollten sich zeitnah nach der Bearbeitung des Widerrufs von selbst erledigen.

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