Lebara bietet extrem günstige Handytarife und Prepaid Karten und viele Kunden überlegen, ob sich ein Wechsel zum Discounter lohnt. Auf der anderen Seite sind die Prepaid Angebote von Lebara aber auch nicht sehr lange aktiv. Das Unternehmen arbeitet. Bereits nach 200 Tagen ohne Nutzung wird eine Simkarte des Unternehmens als inaktiv abgesehen und Lebara hat dann das Recht, die Handykarten zu kündigen. So schnell kündigt kaum ein anderer Anbieter auf dem Markt.
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In den AGB von Lebara ist dies wie folgt formuliert:
Der Vertrag endet wegen Nicht-Inanspruchnahme der Dienste automatisch nach 200 Tagen. Eine Nicht-Inanspruchnahme der Dienste liegt vor, wenn der Kunde für einen ununterbrochenen Zeitraum von 180 Tagen keinen entgeltpflichtigen Dienst (entgeltpflichtige abgehende Anrufe, SMS oder Datenverbindungen, Aufladung des Guthabens oder Buchung einer Tarifoption) in Anspruch genommen hat. Im Fall einer solchen Nicht-Inanspruchnahme der Dienste bleibt das Kundenkonto für einen Übergangszeitraum von 20 Tagen weiterhin aktiviert, so dass der Kunde ankommende Gespräche
und SMS empfangen kann.Innerhalb dieses Übergangszeitraumes von 20 Tagen kann der Kunde den Kundendienst von Lebara kontaktieren (siehe Ziff. 13.5) und sein Kundenkonto wieder aktivieren. Wird eine solche Aktivierung
vorgenommen, kann der Kunde die Dienste, sein Kundenkonto, seine SIM-Karte und ein gegebenenfalls noch vorhandenes Guthaben weiterhin nutzen. Falls der Kunde sein Kundenkonto nicht wieder aktiviert, stehen ihm nach Ablauf des Übergangszeitraums von 20 Tagen die Dienste nicht mehr zur Verfügung.
HINWEIS Diese Anmerkungen gelten NUR für die Prepaid Tarife von Lebara. Die normalen Laufzeit-Tarife sind davon nicht betroffen
Viele Verbraucher suchen daher nach einer Möglichkeit, die Lebara Simkarten aktiv zu halten und nicht in eine eventuelle Kündigung wegen zu geringer Aktivität zu laufen. Erfreulicherweise gibt es auch mehrere Varianten, mit denen man das recht einfach bewerkstelligen kann:
- Wer weiß, dass Inaktivität ein Problem werden könnte, sollte nicht auf die Prepaid Angebote von Lebara zurückgreifen, sondern die Postpaid Tarife von Lebara nutzen. Diese sind ebenfalls extrem günstig und haben kein Aktivitätszeitfenster.
- man bucht eine der kleineren Tarifoptionen von Lebara. Das kleinste Datenpaket (Plus 100MB) kostet beispielsweise 1,99 Euro pro Monat und bietet 100 MB. Auf diese Weise hat man eine Datenflat und die Sim bleibt aktiv für knapp 2 Euro im Monat.
- Wer direkt eine Prepaid Flat von Lebara bucht, hat dieses Problem erst gar nicht, da hier monatlich eine Gebühr anfällt und die Sim damit dauerhaft aktiv bleibt, so lange die Prepaid Flat auch aktiv ist. Ab 4.99 Euro gibt es die Prepaid Flat bei Lebara.
- man kann sich natürlich auch einfach einen Termin im Handy speichern, der einmal pro sechs Monate daran erinnert, einen Anruf zu tätigen oder eine SMS zu senden. Dann bleibt die Karte ebenfalls aktiv.
Es gibt also eine Reihe von kostenlosen und kostenpflichtigen Möglichkeiten, die Sim aktiv zu halten – komplett ohne Guthaben auf der Handykarte kommt aber keine der Varianten aus. Als Schubladenkarte eignet sich die Lebara Sim daher nicht, zumindest nicht, wenn man sie im Prepaid Bereich nutzt.
Inhaltsverzeichnis
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Guthaben muss in jedem Fall ausgezahlt werden
Man kann sich das Guthaben auszahlen lassen, auch wenn die Sim oder eSIM deaktiviert wurde. In Deutschland ist es gesetzlich geregelt (zuletzt durch das TKG 2024/2025 weiter präzisiert), dass selbst aufgeladenes Prepaid-Guthaben nicht einfach verfallen darf. Selbst wenn die SIM-Karte bereits wegen Inaktivität deaktiviert wurde, hat man als Kunde einen Anspruch auf Erstattung.
1. Das Kündigungsformular nutzen
Lebara stellt auf seiner Webseite ein spezifisches Kündigungsformular für Prepaid-Kunden bereit. Auch wenn die Karte bereits „tot“ ist, muss man diesen formalen Weg gehen, um die Auszahlung anzustoßen.
- Bankverbindung: Man muss im Formular zwingend seine IBAN und BIC angeben, da die Auszahlung nur per Überweisung erfolgt.
- Identifikation: Man benötigt die SIM-Kartennummer (steht auf der Rückseite der Karte) und die zugehörige Mobilfunknummer.
2. Was genau ausgezahlt wird
Man sollte beachten, dass man nur das selbst eingezahlte Guthaben zurückerhält.
- Erstattungsfähig: Alle Beträge, die man per Guthabenkarte, App oder Bankeinzug selbst aufgeladen hat.
- Nicht erstattungsfähig: Geschenktes Startguthaben, Boni aus Werbeaktionen oder Wechselboni (z. B. für die Rufnummernmitnahme). Diese Beträge verfallen bei einer Deaktivierung oder Kündigung ersatzlos.
3. Fristen und Verjährung
Man hat nicht ewig Zeit, sollte aber auch nicht in Panik verfallen. Der Anspruch auf Auszahlung unterliegt der regelmäßigen gesetzlichen Verjährungsfrist von drei Jahren zum Jahresende. Wenn die Karte also beispielsweise im Juni 2025 deaktiviert wurde, hat man bis zum 31. Dezember 2028 Zeit, das Geld einzufordern.
4. Der Prozess im Überblick
- Formular aufrufen: Auf der Lebara-Webseite unter „Hilfe“ den Bereich „Kündigung“ oder „Guthabenauszahlung“ suchen.
- Daten eintragen: Name, Anschrift, Rufnummer, SIM-Kartennummer und Bankdaten eingeben.
- Absenden: Entweder online abschicken oder (sicherer bei hohen Beträgen) ausgedruckt per Post an den Kundenservice senden.
- Warten: Die Bearbeitung dauert erfahrungsgemäß 2 bis 4 Wochen, bis das Geld auf dem Konto eingeht.
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Ich begleite die Entwicklungen im Bereich der Telekommunikation und des Mobilfunks bereits seit 2006 und schreibt regelmäßig zu den Theme Handytarife, Smartphones, Allnet Flat und zu den anderen Bereichen, die mit dem Mobilfunk zusammenhängen. Ziel ist es dabei die Verbraucher möglichst einfach und dennoch umfassend über die Produkte auf dem Markt zu informieren und vor allem die neuen Entwicklungen verständlich zu beschreiben. Bei Problemen oder Fragen – einfach die Kommentare nutzen oder micht direkt anschreiben. Mehr zu mir und meinem Hintergrund: Wer schreibt hier?
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