Handy-Nutzung auf dem Fahrrad oder dem E-Scooter: Welche Regelungen gelten?

Autor: Bastian Ebert

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Die Nutzung des Smartphones gehört für viele Menschen auch im Straßenverkehr zum Alltag – sei es zum Navigieren, Musikhören oder für kurze Telefongespräche. Allerdings greift der Gesetzgeber hier strikt ein. Gemäß § 23 Abs. 1a der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) gilt für den Fahrzeugverkehr ein allgemeines Verbot der Nutzung elektronischer Geräte. Da sowohl Fahrräder als auch E-Scooter rechtlich als Fahrzeuge eingestuft werden, gelten für ihre Fahrer klare Vorgaben.

 


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Grundsätzliche Regel: Wann ist das Handy verboten?

Das Gesetz verbietet jegliche Nutzung eines Smartphones, sobald dieses während der Fahrt aufgenommen oder gehalten wird. Das bedeutet:

  • In der Hand verboten: Telefonieren, das Tippen von Nachrichten, das Lesen von Abfahrtszeiten, Fotos machen oder das Durchsuchen von Musik-Playlists.
  • Reines Halten reicht: Es spielt rechtlich keine Rolle, ob das Gerät aktiv bedient wird oder ob lediglich kurz auf das Display geschaut wird. Das Halten in der Hand während der Fahrt stellt bereits einen Verstoß dar.
  • Ausnahme bei Stillstand: Wird das Fahrrad oder der E-Scooter an einen sicheren Ort (z. B. am Straßenrand) komplett angehalten, darf das Smartphone bedient werden.

Fahrrad vs. E-Scooter: Unterscheidung bei den Strafen

Obwohl beide Fortbewegungsmittel dem Handyverbot unterliegen, unterscheiden sich die rechtliche Einordnung und der Bußgeldkatalog deutlich.

  • E-Scooter sind Kraftfahrzeuge: Da E-Scooter als sogenannte Elektrokleinstfahrzeuge rechtlich zu den Kraftfahrzeugen zählen, gelten für sie dieselben strengen Handy-Regeln wie für Autofahrer.
  • Fahrräder sind Muskelkraft-Fahrzeuge: Für Fahrradfahrer gilt ein eigener, meist etwas milder bewerteter Bußgeldsatz.

Die Bußgelder im Überblick

VerstoßFahrradE-Scooter
Handy während der Fahrt gehalten / genutzt55 €100 € + 1 Punkt in Flensburg
Mit Gefährdung anderer VerkehrsteilnehmerHöheres Verwarngeld/Bußgeld150 € + 1 Punkt
Mit Sachbeschädigung (z. B. Unfall)Höheres Verwarngeld/Bußgeld200 € + 1 Punkt

Hinweis für Führerscheininhaber: Bei der Nutzung eines E-Scooters droht bei einem Verstoß neben dem höheren Bußgeld auch direkt ein Punkt im Fahreignungsregister in Flensburg. Beim Fahrradfahren werden in der Regel keine Punkte für reine Handyverstöße vergeben.

Erlaubte Alternativen: So bleibt das Handy legal nutzbar

Um das Smartphone unterwegs sicher und regelkonform einzusetzen, stehen verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung:

  1. Smartphone-Halterung am Lenker:Ist das Handy fest in einer Lenkerhalterung befestigt, darf es als Navigationsgerät oder Tachometer genutzt werden. Kurze Blicke auf das Display sind erlaubt. Eine lange oder ablenkende Bedienung während der Fahrt bleibt jedoch auch bei montiertem Gerät untersagt.
  2. Freisprecheinrichtung & Headsets:Das Telefonieren über Headsets, In-Ear-Kopfhörer oder eine Freisprecheinrichtung ist grundsätzlich gestattet, solange beide Hände am Lenker bleiben.

Musik hören auf dem Rad und dem E-Scooter

Musikhören über Kopfhörer ist im Straßenverkehr nicht ausdrücklich verboten. Es gilt jedoch die strikte Ausnahmeregel gemäß § 23 StVO: Das Gehör darf durch die Lautstärke nicht beeinträchtigt werden.

Wer Umgebungsgeräusche wie Martinshörner, Hupen oder herannahende Fahrzeuge wegen zu lauter Musik oder starker Geräuschunterdrückung (Noise Cancelling) nicht mehr wahrnimmt, begeht ein Verwarngeld-Delikt (15 Euro). Zudem drohen bei einem Unfall erhebliche Mitschuld-Einstufungen und Einschränkungen bei Leistungsansprüchen der Versicherung.


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