Die Rufnummernmitnahme bei PremiumSIM – so klappt es – PremiumSIM ist eine Mobilfunk-Marke von Drillisch und bietet sehr billige Allnet Flat im Mobilfunk-Netz von O2 an. Dabei setzt das Unternehmen sehr stark auf Aktionen und Aktionsdeals, wie es es auch von anderen Drillisch Discountern kennt. trotz des günstigen Preises der PremiumSIM Tarife kann man natürlich die Rufnummer sowohl mit zu PremiumSIM nehmen als auch wieder von PremiumSIM weg hin zu anderen Marken und Anbietern.
Die Regeln dafür sind in den letzten Jahren deutlich verbraucherfreundlicher geworden, so dass es mittlerweile sehr einfach ist, die alte Rufnummer zu behalten, wenn man zu einem anderen Anbieter wechselt. Was man dennoch weiterhin dabei beachten sollte und welche Rechte man als Kunde hat, haben wir in diesem Artikel zusammengefasst.
HINWEIS Die Freigabe der alten Rufnummer muss mittlerweile kostenfrei sein. Der alte Anbieter darf keine Gebühren für die Freigabe der Rufnummer in Rechnung stellen. Das gilt sowohl für die Portierung zu PremiumSIM als auch von PremiumSIM weg und auch dann, wenn man intern zu einem andere Drillisch Anbieter wechselt.
Inhaltsverzeichnis
Rufnummernmitnahme – Vorzeitig und zum/nach Ende der Vertragslaufzeit
Bei einer Rufnummernmitnahme gibt es zwei Möglichkeiten, um eine Portierung der Rufnummer vorzunehmen. Zum einen kann die Rufnummer noch aus einem laufenden Vertragsverhältnis beim bisherigen Anbieter mitgenommen werden oder zum anderen zum Vertragsende beim alten Anbieter, sobald eine Kündigung vorliegt.
1. Vorzeitige Rufnummernmitnahme
Die vorzeitige Rufnummernmitnahme ist jederzeit möglich. Hierzu benötigt der bisherige Anbieter eine schriftliche Erklärung zur vorzeitigen Rufnummernmitnahme. Das bedeutet, dem alten Anbieter, muss ausdrücklich erklärt werden, dass die Rufnummer vorzeitig (also vor dem regulären Ende des Vertrags) zu PremiumSIM übertragen werden soll. Geschieht dies nicht rechtzeitig, wird vom noch bisherigen Anbieter, anderenfalls die Rufnummernmitnahme erst zum regulären Ende des Vertrags bestätigt. Wichtig: Trotz vorzeitiger Portierung, läuft der bestehende alte Vertrag zwischen dem bisherigen Anbieter bis zu seinem regulären Ende weiter. Eine Erklärung zur vorzeitigen Rufnummernmitnahme stellt keine Kündigung des bisherigen Vertrags dar. Es empfiehlt sich zudem über anfallende Kosten bis Vertragsende und auch über die Gebühren für die Rufnummernmitnahme beim bisherigen Anbieter zu informieren. Mit der letztendlichen Freigabe zur „vorzeitigen Rufnummermitnahme“ vom bisherigen Mobilfunkanbieter, kann die Rufnummernübertragung zu PremiumSIM beginnen.
2. Rufnummernmitnahme zum/nach Vertragsende
Hier muss bereits eine Kündigung beim alten Anbieter mit Hinweis auf Rufnummernmitnahme eingegangen sein. Die Kündigung darf dabei nicht mehr als 120 Tage in der Zukunft liegen. Empfohlen wird mindestens 10 Tage vor Vertragsende, die Portierung über den neuen Anbieter (PremiumSIM) zu beauftragen, um einen reibungslosen Wechsel zu ermöglichen. Ist der Vertrag dagegen bereits beim alten Anbieter gekündigt, ist die Rufnummernmitnahme maximal 30 Tage nach Deaktivierung des alten Vertrages zu PremiumSIM möglich. Solange ist der alte Anbieter gesetzlich verpflichtet die alte Rufnummer aufzuheben. Allgemein gilt: Die Übertragung der Rufnummer erfolgt frühestens am Tag der Deaktivierung des Vertrages beim bisherigen Anbieter und maßgeblich ist dabei nicht das Datum der Kündigungserklärung, sondern der Zeitpunkt, zu dem die Kündigung wirksam ist.
Was kostet die Rufnummernmitnahme bei PremiumSIM
Die Mitnahme der alten Rufnummer zu PremiumSIM ist kostenlos. Es gibt keine Gebühr für die Portierung Ihrer Rufnummer, unabhängig davon, ob Sie einen Prepaid- oder Laufzeitvertrag haben.
Hinweis:
- Prüfen Sie die Konditionen Ihres Altvertrags: In einigen seltenen Fällen kann Ihr alter Anbieter eine Gebühr für die Rufnummernmitnahme verlangen.
- Beachten Sie die Mindestvertragslaufzeit: Bei PremiumSIM kann die Mitnahme der Rufnummer an eine Mindestvertragslaufzeit gebunden sein.
Wichtiges bei der Rufnummernmitnahme zu PremiumSIM
Eine Rufnummernmitnahme zu PremiumSIM kann nur dann reibungslos verlaufen, wenn Rufnummer, (Firmen-) Name und Geburtsdatum beim alten und neuen Anbieter identisch sind. Bedeutet: Im Bestellprozess zur Rufnummernmitnahme bei PremiumSIM sollten alle Daten des bisherigen Mobilfunkanbieters korrekt angegeben sein. Hierzu einfach bei Online-Bestellung von PremiumSIM unter Rufnummer und Tarifoptionen auswählen, dass die Rufnummer aus dem bisherigen Handyvertrag mitgenommen werden möchte.
Wie oben bereits beschrieben darf die Portierung der alten Rufnummer nichts mehr kosten. Die Freigabe der Rufnummer ist also immer kostenfrei und man sollte auf der Abschlussrechnung darauf achten, dass auch wirklich keine zusätzlichen Gebühren dafür in Rechnung gestellt wurden.
Eine Rufnummernmitnahme nach Aktivierung der PremiumSIM-Karte ist nicht mehr möglich! Es gibt also KEINE nachträgliche Portierung. Ist allerdings eine Rufnummernmitnahme bereits beantragt, erfolgt die Lieferung der SIM-Karte spätestens 1 Werktag (Mo – Sa) vor Übernahme der Rufnummer. Die Bearbeitung einer Rufnummernmitnahme bei PremiumSIM dauert rund 2 bis 5 Tage. In Einzelfällen kann die Bearbeitung, laut PremiumSIM, aber auch etwas länger dauern, wenn Daten bspw. vom Vertragsinhaber abweichen. Über den gesamten Ablauf der Bearbeitung der Rufnummernmitnahme, wird man seitens PremiumSIM Schritt für Schritt informiert.
Allgemeines rund um die Mitnahme der Rufnummer
Haben Kunden ein Recht auf ihre Rufnummer?
Nach der Novellierung des Telekommunikationsgesetzes sind Mobilfunk-Anbieter mittlerweile verpflichtet, die Mitnahme der Rufnummer zu einem anderen Anbieter zu ermöglichen. In § 46 Abs. 4 Telekommunikationsgesetz (TKG) heißt es dazu:
Um den Anbieterwechsel nach Absatz 1 zu gewährleisten, müssen Anbieter von öffentlich zugänglichen Telekommunikationsdiensten insbesondere sicherstellen, dass ihre Endnutzer ihnen zugeteilte Rufnummern bei einem Wechsel des Anbieters von öffentlich zugänglichen Telekommunikationsdiensten entsprechend Absatz 3 beibehalten können
Der aufnehmende Mobilfunkanbieter ist im Übrigen nicht verpflichtet, jeden Kunden zu akzeptieren (kein Kontrahierungszwang). In der Regel machen das mittlerweile aber alle Anbieter – niemand lehnt gerne neue Kunden ab.
Was darf die Mitnahme der alten Rufnummer kosten?
Die Entgelte für die Mitnahme der alten Rufnummer werden durch die Bundesnetzagentur festgesetzt und wurden zum Dezember 2021 auf 0 Euro abgesenkt. Kein Anbieter in Deutschland darf mehr Gebühren für die Portierung verlangen – das betrifft alle Netze und alle Tarife.
Welche Kundendaten müssen übereinstimmen?
Die Mobilfunk-Unternehmen gleichen bei einer Portierung untereinander folgende Daten ab:
Bei Privatkunden | Bei Geschäftskunden |
Rufnummer | Rufnummer |
Name | Name |
Geburtsdatum | Kundennummer |
Nur wenn diese übereinstimmen, wird die Portierung der Rufnummer eingeleitet. Sollte die Daten noch nicht gleich sein, ist es sinnvoll, sie beim aktuellen Anbieter zu aktualisieren und erst dann die Portierung einzuleiten. Damit geht man eventuellen Problemen bei der Übertragung der Rufnummer aus dem Weg
Was kann man bei Problemen tun?
Sollte es bei der Portierung der Rufnummer Probleme geben, kann man sich an die Schlichtungsstelle der Bundesnetzagentur wenden. Die Schlichtungsstelle ist eine neutrale Instanz im Rahmen des Telekommunikationsgesetzes und bietet genau bei solchen Fragen und Problemen.
Ob es sich lohnt ein Schlichtungsverfahren anzufangen ist aber nicht immer ganz klar, immerhin geht es in der Regel „nur“ um eine Rufnummer und der Aufwand, diese im privaten Bereich durch eine neue Nummer zu ersetzen, ist meistens überschaubar.
Was passiert, wenn die Portierungsfrist abgelaufen ist?
Eine Portierung kann unter Umständen auch nach der abgelaufenen Frist noch erfolgreich sein, allerdings gibt es dafür dann keine Garantie mehr. Es ist durchaus denkbar, dass die Nummer dann bereits neu vergeben wurde und damit ist sie dann natürlich nicht mehr portierbar. Aus diesem Grund sollte man sich in jedem Fall an die Fristen halten, denn nur dann gibt es eine Sicherheit für die Mitnahme der Rufnummer.
Aus diesem Grund sollte man sich in jedem Fall an die Fristen halten, denn nur dann gibt es eine Sicherheit für die Mitnahme der Rufnummer.
Ich begleite die Entwicklungen im Bereich der Telekommunikation und des Mobilfunks bereits seit 2006 und schreibt regelmäßig zu den Theme Handytarife, Smartphones, Allnet Flat und zu den anderen Bereichen, die mit dem Mobilfunk zusammenhängen. Ziel ist es dabei die Verbraucher möglichst einfach und dennoch umfassend über die Produkte auf dem Markt zu informieren und vor allem die neuen Entwicklungen verständlich zu beschreiben. Bei Problemen oder Fragen – einfach die Kommentare nutzen oder micht direkt anschreiben. Mehr zu mir und meinem Hintergrund: Wer schreibt hier?
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