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Prepaid oder Vertragskunde?
Die Rufnummernmitnahme bei Congstar läuft in drei Schritten ab. Dabei ist zu Beginn zu unterscheiden, ob man beim bisherigen Anbieter Vertragskunde ist oder eine Prepaid-Karte besitzt. Ist zweites der Fall, dann muss eine Verzichtserklärung beim vorigen Mobilfunkanbieter eingereicht werden. Bei der Verzichtserklärung ist zu beachten, dass der Mobilfunkanbieter sich von dem Netzbetreiber unterscheiden kann (das Congstar Netz ist beispielsweise das Telekom Netz). Der Netzbetreiber stellt dem Mobilfunkanbieter sein Mobilfunknetz zur Verfügung. Gekündigt muss also demnach immer beim Mobilfunkanbieter. Zu finden ist dieser auf der Auftragsbestätigung. Ist man dagegen Vertragskunde sollte 3 Monate vor Vertragsablauf der bisherige Mobilfunkvertrag gekündigt werden. Wer sich schwer tut mit Kündigungsschreiben oder Verzichtserklärungen, dem bietet Congstar jeweils Muster zum Herunterladen an.
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D1 Tarife und D1 Sim Karten im Überblick
Die Telekom bietet selbst viele eigenen Handytarife (MagentaMobil und MagentaMobil Prepaid) und auch Drittanbieter haben inzwischen vielfach D1 Tarife auf den Markt gebracht. Im D1 Netz gibt es daher viel Auswahl, große D1 Tarife mit unbegrenztem Datenvolumen und aufgrund der guten Netzqualität greifen die Kunden auch gerne zu.
Beauftragung Congstar mit der Rufnummer
Ist der erste Schritt erledigt, kann Congstar mit der Rufnummernmitnahme beauftragt werden. Hierfür kann einfach der neue Vertrag bei Congstar bestellt werden. Innerhalb des Bestellprozesses wird dann gefragt, ob die alte Mobilfunknummer übernommen werden möchte. Genauso verhält es sich beim Bestellprozess der Congstar Prepaid Karte. Einfach die alte Rufnummer angeben, die mitgenommen werden möchte.
Eine Portierung einer Rufnummer darf in Deutschland seit dem 1. Dezember 2021 nicht mehr kosten. Das hat das Telekommunikationsgesetz (TKG) geändert. Die Bundesnetzagentur hat die entsprechenden Regelungen am 20. April 2020 festgelegt. Die Portierung ist daher auch bei Congstar kostenfrei und kann auch durchgeführt werden, wenn kein Guthaben mehr auf der Prepaid Sim ist.
Die Kosten für eine Rufnummernmitnahme waren in der Vergangenheit ein umstrittenes Thema. Einige Mobilfunkanbieter hatten Gebühren von bis zu 30 Euro erhoben. Die Bundesnetzagentur hat die Kostenbefreiung für die Rufnummernmitnahme eingeführt, um den Wettbewerb im Mobilfunkmarkt zu fördern. Die Rufnummernmitnahme ist ein wichtiger Schritt für Verbraucher, um den Anbieter zu wechseln. Sie ermöglicht es, die eigene Rufnummer beim Wechsel des Anbieters zu behalten. Das ist wichtig, um die Erreichbarkeit von Freunden, Familie und Geschäftspartnern zu gewährleisten.
Mit Portierungstermin zur Rufnummernmitnahme
Nachdem Congstar mitgeteilt wurde, dass die Rufnummer mitgenommen werden möchte, sendet Congstar einen Auftrag zur Rufnummernmitnahme an den bisherigen Anbieter. Sind dementsprechend die Kundendaten korrekt und ist auch die Kündigung rechtzeitig erfolgt, so erhält Congstar nach einigen Werktagen einen Portierungstermin. Der Termin wird von dem bisherigen Anbieter festgelegt und Congstar kann darauf keinen Einfluss nehmen. Letztendlich hängt also die Dauer der Rufnummernmitnahme in Abhängigkeit von der Laufzeit des alten Vertrags und dem schnellstmöglichen Portierungstermin, der vom alten Anbieter vorgegeben wird ab. Doch für die Zwischenzeit stellt der bisherige Anbieter eine vorläufige Nummer zur Verfügung, welche nach erfolgreicher Portierung durch die gewohnte Handy-Nummer ersetzt wird. Ist die Portierung abgeschlossen kann die gewohnte Nummer bei Congstar genutzt werden.
Allgemeines rund um die Mitnahme der Rufnummer
Haben Kunden ein Recht auf ihre Rufnummer?
Nach der Novellierung des Telekommunikationsgesetzes sind Mobilfunk-Anbieter mittlerweile verpflichtet, die Mitnahme der Rufnummer zu einem anderen Anbieter zu ermöglichen. In § 46 Abs. 4 Telekommunikationsgesetz (TKG) heißt es dazu:
Um den Anbieterwechsel nach Absatz 1 zu gewährleisten, müssen Anbieter von öffentlich zugänglichen Telekommunikationsdiensten insbesondere sicherstellen, dass ihre Endnutzer ihnen zugeteilte Rufnummern bei einem Wechsel des Anbieters von öffentlich zugänglichen Telekommunikationsdiensten entsprechend Absatz 3 beibehalten können
Der aufnehmende Mobilfunkanbieter ist im Übrigen nicht verpflichtet, jeden Kunden zu akzeptieren (kein Kontrahierungszwang). In der Regel machen das mittlerweile aber alle Anbieter – niemand lehnt gerne neue Kunden ab.
Was darf die Mitnahme der alten Rufnummer kosten?
Die Entgelte für die Mitnahme der alten Rufnummer werden durch die Bundesnetzagentur festgesetzt und wurden zum Dezember 2021 auf 0 Euro abgesenkt. Kein Anbieter in Deutschland darf mehr Gebühren für die Portierung verlangen – das betrifft alle Netze und alle Tarife.
Welche Kundendaten müssen übereinstimmen?
Die Mobilfunk-Unternehmen gleichen bei einer Portierung untereinander folgende Daten ab:
Bei Privatkunden | Bei Geschäftskunden |
Rufnummer | Rufnummer |
Name | Name |
Geburtsdatum | Kundennummer |
Nur wenn diese übereinstimmen, wird die Portierung der Rufnummer eingeleitet. Sollte die Daten noch nicht gleich sein, ist es sinnvoll, sie beim aktuellen Anbieter zu aktualisieren und erst dann die Portierung einzuleiten. Damit geht man eventuellen Problemen bei der Übertragung der Rufnummer aus dem Weg
Was kann man bei Problemen tun?
Sollte es bei der Portierung der Rufnummer Probleme geben, kann man sich an die Schlichtungsstelle der Bundesnetzagentur wenden. Die Schlichtungsstelle ist eine neutrale Instanz im Rahmen des Telekommunikationsgesetzes und bietet genau bei solchen Fragen und Problemen.
Ob es sich lohnt ein Schlichtungsverfahren anzufangen ist aber nicht immer ganz klar, immerhin geht es in der Regel „nur“ um eine Rufnummer und der Aufwand, diese im privaten Bereich durch eine neue Nummer zu ersetzen, ist meistens überschaubar.
Was passiert, wenn die Portierungsfrist abgelaufen ist?
Eine Portierung kann unter Umständen auch nach der abgelaufenen Frist noch erfolgreich sein, allerdings gibt es dafür dann keine Garantie mehr. Es ist durchaus denkbar, dass die Nummer dann bereits neu vergeben wurde und damit ist sie dann natürlich nicht mehr portierbar. Aus diesem Grund sollte man sich in jedem Fall an die Fristen halten, denn nur dann gibt es eine Sicherheit für die Mitnahme der Rufnummer.
Aus diesem Grund sollte man sich in jedem Fall an die Fristen halten, denn nur dann gibt es eine Sicherheit für die Mitnahme der Rufnummer.
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Ich begleite die Entwicklungen im Bereich der Telekommunikation und des Mobilfunks bereits seit 2006 und schreibt regelmäßig zu den Theme Handytarife, Smartphones, Allnet Flat und zu den anderen Bereichen, die mit dem Mobilfunk zusammenhängen. Ziel ist es dabei die Verbraucher möglichst einfach und dennoch umfassend über die Produkte auf dem Markt zu informieren und vor allem die neuen Entwicklungen verständlich zu beschreiben. Bei Problemen oder Fragen – einfach die Kommentare nutzen oder micht direkt anschreiben. Mehr zu mir und meinem Hintergrund: Wer schreibt hier?
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Es wurde ein Firmenvertrag beim Mitbewerber gekündigt.Hier gab es Sammelnummern xxxxx01/02 usw.
Nun soll bei Ihnen ein Privatvertrag abgeschlossen werden und die eine bisher benutzte Nummer mitgenommen werden?