Was ist die gesetzliche Tarifberatung im MobilfunkBereich?

Autor: Bastian Ebert

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Wer einen Tarif hat, wird früher oder später auch eine Mail vom eigenen Anbieter hinsichtlich einer Tarifberatung bekommen haben. Dies ist inzwischen einmal im Jahr Pflicht und soll helfen, aktuelle Tarife zu finden.

 


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Die gesetzliche Tarifberatung im Mobilfunkbereich ist eine zentrale Neuerung des seit dem 1. Dezember 2021 geltenden, novellierten Telekommunikationsgesetzes (TKG) in Deutschland.Sie dient dem verstärkten Verbraucherschutz und soll sicherstellen, dass Kunden nicht in unnötig teure oder unpassende Tarife geraten, insbesondere nach Ablauf ihrer Mindestvertragslaufzeit.

Hier sind die wichtigsten Punkte, was die gesetzliche Tarifberatung beinhaltet und welche Pflichten sie den Anbietern auferlegt:

1. Pflicht zur jährlichen Tarifberatung (§ 57 Abs. 3 TKG)

Mobilfunkanbieter (wie auch Festnetzanbieter) sind verpflichtet, ihre Kunden regelmäßig über den für sie optimalen und günstigsten Tarif zu beraten.

  • Wann muss beraten werden? Die Pflicht zur Beratung besteht mindestens einmal jährlich, frühestens jedoch zum Ablauf der Mindestvertragslaufzeit des Kunden.
  • Ziel der Beratung: Der Anbieter muss dem Kunden aufzeigen, ob es in seinem eigenen Tarifportfolio günstigere oder besser auf das individuelle Nutzungsverhalten zugeschnittene Tarife gibt.

Das Problem dabei: das Gesetz forder nur eine Beratung der Anbieter „in Bezug auf ihre Dienste„. Da scheißt konkret, dass nur die eigenen Tarife des jeweiligen Anbieters in die Beratung aufgenommen werden. Wenn es bei anderen Anbietern bessere Tarife gibt, muss darauf nicht hingewiesen werden. Diese Form der Tarifberatung ist daher nur sehr eingeschränkt und ersetzt keinen kompletten Vergleich der Handytarife.

Dazu werden auch nicht alle technischen Daten erfasst: wer beispielsweise auf Tarife ohne Laufzeit angewiesen ist, bekommt nicht immer passende Angebote. Das Gleiche gilt für eSIM Tarife oder auch Angebote ohne Nachbuchen. Generell ist diese Form der Tarifberatung daher nur sehr eingeschränkt und meistens wenig hilfreich.

2. Grundlage der Beratung: Individuelles Nutzungsverhalten

Die Beratung muss auf den tatsächlichen Gebrauch des Kunden abgestimmt sein.

  • Verbrauchsdaten: Der Anbieter muss die individuellen Verbrauchsdaten des Kunden der letzten Monate (z.B. genutztes Datenvolumen, durchschnittliche Gesprächsminuten) zugrunde legen, um einen realistischen Vergleich zu ermöglichen.
  • Vergleichsbasis: Der Anbieter muss den Kunden darüber informieren, welche Tarife in seinem Sortiment zu den aktuellen Nutzungsgewohnheiten des Kunden am besten passen und kostengünstiger wären.

3. Form der Information und Vertragszusammenfassung

Das TKG schreibt Transparenz und eine klare Dokumentation vor Vertragsabschluss vor.

  • Vertragszusammenfassung: Seit der TKG-Novelle müssen Anbieter Verbrauchern vor dem Abschluss eines Vertrages eine klare, leicht verständliche Vertragszusammenfassung auf Papier oder einem dauerhaften Datenträger (z.B. als PDF) zur Verfügung stellen. Dieses Dokument enthält die wichtigsten Details (Preis, Laufzeit, Leistungsumfang, Geschwindigkeit, etc.) auf maximal einer DIN-A4-Seite.
  • Bestätigung nach Telefonat: Bei telefonischen Vertragsabschlüssen wird der Vertrag erst wirksam, wenn der Kunde die erhaltene Vertragszusammenfassung nachträglich in Textform (z.B. per E-Mail oder Post) genehmigt hat. Dies soll vor „untergeschobenen“ Verträgen schützen.

4. Warnpflicht bei potenziellen Mehrkosten

Die gesetzliche Tarifberatung ist Teil einer allgemeinen Transparenzpflicht.

  • Hinweis vor Verlängerung: Anbieter müssen den Kunden rechtzeitig vor einer stillschweigenden Verlängerung eines Vertrages auf einem dauerhaften Datenträger hinweisen und auf die Möglichkeit der Kündigung aufmerksam machen.
  • Tarif-Informationen: Anbieter müssen aktuelle Informationen zu Tarifen, Dienstemerkmalen und der Verfügbarkeit von Diensten (z.B. Geschwindigkeit am Wohnort) in klarer, verständlicher und leicht zugänglicher Form veröffentlichen.

Fazit zur gesetzlichen Tarifberatung

Die gesetzliche Tarifberatung ist ein wichtiges Instrument, das dem Kunden mehr Kontrolle und Transparenz geben soll. Sie verpflichtet die Mobilfunkanbieter dazu, proaktiv zu prüfen, ob der Kunde noch optimal versorgt ist, und ihn auf bessere, im eigenen Haus verfügbare Alternativen hinzuweisen.


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