Mega SIM Kündigung – so kündigt man die Tarife des Discounters – Mega SIM bietet Mobilfunk-Tarife mit richtig viel Datenvolumen zu sehr günstigen Preisen und ist daher für viele Nutzer interessant, die gerne etwas mehr Datenvolumen hätten und im besten Fall sogar unlimitiertes Datenvolumen. Allerdings ist Mega SIM ein recht neuer Discounter auf dem deutschen Markt und daher sind sich viele Nutzer unsicher:
- sind die Tarife von Mega SIM dauerhaft attraktiv und kann man bei Bedarf auch schnell wieder wechseln?
- ist das Mega SIM Netz gut oder gibt es Probleme mit Speed, Netzabdeckung und Netzqualität?
Natürlich gibt es bisher noch kaum Erfahrungen mit Mega SIM, an denen man sich orientieren kann, aber das Unternehmen setzt generell auf sehr flexible Handytarife. Es gibt nur einen Monat Mindestvertragslaufzeit und danach sind die Mobilfunk-Tarife monatlich kündbar. Man kann also auch recht schnell und ohne größere Probleme wieder wechseln, wenn man Mega SIM nicht mehr nutzen möchte. Wie das geht und was man dabei beachten sollte, haben wir in diesem Artikel zusammengestellt.
Inhaltsverzeichnis
Mega SIM Kündigung – so kündigt man die Tarife des Discounters
Mega SIM bietet alle Sim und Tarife ohne lange Laufzeit an, daher muss man an sich keine direkten Kündigungsfristen beim Unternehmen beachten, sondern kann einfach zum nächstmöglichen Zeitpunkt kündigen.
Zur Kündigung der Tarife heißt es im Kleingedruckten:
Die Mindestvertragslaufzeit beträgt 1 Monat, die Kündigungsfrist beträgt 2 Wochen. Wenn keine Kündigung erfolgt, läuft der Vertrag nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit unbefristet weiter und kann jederzeit mit einer Frist von 1 Monat gekündigt werden.
Dennoch sollte die Kündigung bei Mega SIM im besten Fall schriftlich erfolgen, das kann dann allerdings auch per Mail sein. Man kann natürlich auch nach der Kündigung die alte Rufnummer mit zu einem neuen Anbieter nehmen. Mega SIM berechnet in diesem Fall 6.82 Euro für die Freigabe der alten Rufnummer. Dieser Kosten werden über die Abschlussrechnung mit berechnet.
Wer die Kündigung schriftlich durchführen will, sollte diese Adresse verwenden:
freenet DLS GmbH
Hollerstraße 126
24782 Büdelsdorf
Dazu bietet Mega SIM auch den gesetzlich vorgeschriebenen Button für die Kündigung an. Diesen findet man unten rechts auf der Webseite und allen Unterseiten von MegaSIM. Darüber kann man auch sehr einfach die Tarife kündigen.
Video: Mega SIM Tarife im Test
Wann kann man die Tarife von MegaSIM fristlos kündigen?
Ein Mobilfunk-Vertrag kann ohne Frist gekündigt werden, wenn der Vertrag einen sogenannten Sonderkündigungsrecht enthält. Ein Sonderkündigungsrecht kann sich aus einer Vielzahl von Gründen ergeben, z. B.
- Änderung der allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB): Wenn der Mobilfunkanbieter die AGB ändert, haben Sie das Recht, den Vertrag ohne Frist zu kündigen.
- Außerordentliche Kündigung: In bestimmten Fällen, z. B. bei Störungen der Leistung oder bei einem Wechsel des Wohnorts, können Sie den Vertrag außerordentlich kündigen.
- Widerrufsrecht: Wenn Sie den Vertrag online oder per Telefon abgeschlossen haben, haben Sie ein Widerrufsrecht von 14 Tagen.
Änderung der allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)
Wenn der Mobilfunkanbieter die AGB ändert, haben Sie das Recht, den Vertrag ohne Frist zu kündigen. Dies gilt, wenn die Änderungen für Sie nachteilig sind, z. B. wenn die Preise erhöht werden oder die Leistungen eingeschränkt werden.
Um Ihr Sonderkündigungsrecht zu nutzen, müssen Sie den Mobilfunkanbieter innerhalb von einem Monat nach Zugang der Änderungsmitteilung schriftlich oder in Textform (z. B. per E-Mail) kündigen.
Außerordentliche Kündigung
In bestimmten Fällen, z. B. bei Störungen der Leistung oder bei einem Wechsel des Wohnorts, können Sie den Vertrag außerordentlich kündigen. Eine außerordentliche Kündigung ist immer dann möglich, wenn Sie einen wichtigen Grund haben.
Zu den wichtigen Gründen für eine außerordentliche Kündigung gehören:
- Störungen der Leistung: Wenn der Mobilfunkanbieter seine Leistungen nicht vertragsgemäß erbringt, haben Sie das Recht, den Vertrag außerordentlich zu kündigen. Dies gilt z. B., wenn die Verbindungsqualität schlecht ist oder wenn es zu häufigen Ausfällen kommt.
- Wechsel des Wohnorts: Wenn Sie Ihren Wohnort in eine Region verlegen, in der der Mobilfunkanbieter keine Leistungen anbietet, haben Sie das Recht, den Vertrag außerordentlich zu kündigen.
- Sonstige wichtige Gründe: In anderen Fällen, z. B. bei Mobbing durch den Mobilfunkanbieter oder bei einem Wechsel des Arbeitsplatzes, können Sie den Vertrag ebenfalls außerordentlich kündigen.
Um Ihr Sonderkündigungsrecht zu nutzen, müssen Sie den Mobilfunkanbieter innerhalb von zwei Wochen nach Kenntnis des wichtigen Grundes schriftlich oder in Textform (z. B. per E-Mail) kündigen.
Widerrufsrecht
Wenn Sie den Vertrag online oder per Telefon abgeschlossen haben, haben Sie ein Widerrufsrecht von 14 Tagen. Das Widerrufsrecht beginnt, sobald Sie die Vertragsunterlagen erhalten haben.
Um Ihr Widerrufsrecht zu nutzen, müssen Sie den Mobilfunkanbieter innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Vertragsunterlagen schriftlich oder in Textform (z. B. per E-Mail) über Ihren Widerruf informieren. Sie müssen dem Mobilfunkanbieter den Vertrag oder eine Kopie des Vertrages sowie eine eindeutige Erklärung über Ihren Widerruf zurücksenden.
Wenn Sie den Vertrag widerrufen, sind Sie nicht verpflichtet, die Leistungen des Mobilfunkanbieters zu bezahlen. Der Mobilfunkanbieter muss Ihnen alle Zahlungen, die er von Ihnen erhalten hat, innerhalb von 14 Tagen nach Zugang des Widerrufs zurückerstatten.
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