Diese Handykosten kann man von der Steuer absetzen – Das Handy wird immer mehr zu einem Begleiter im kompletten Alltag. Auch für viele Berufstätige lässt es sich nicht mehr aus dem beruflichen Geschehen weg denken. Die meisten Kunden achten dabei auf billige Handytarife und Angebote mit Allnet Flat Abrechnung, die bereits viele Leistungen inklusive haben. Solche Angebote gibt es derzeit bereits ab etwa 10 Euro pro Vertrag und so sparen Verbraucher bereits beim Telefonieren. Es gibt daher Möglichkeiten das Handy, wie andere Arbeitsmittel auch, von der Steuer abzusetzen. Das hängt jedoch unter anderem davon ab, ob man selbstständig oder angestellt ist. Man sollte einiges beachten, wenn man sein Handy bei der Steuer geltend machen möchte. Im folgenden Artikel stehen einige Hinweise, wie sich das Finanzamt an den Kosten beteiligen kann und welche Kosten die Handy Abschreibung beinhaltet. Wichtig dabei: dieser Artikel soll nur einen Überblick geben, für Details und eine genaue Beratung sollte man sich in jedem Fall an einen Steuerberater wenden.
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Inhaltsverzeichnis
Handy von der Steuer absetzen als Angestellter
Auch im Jahr 2026 gibt es für Angestellte bewährte und attraktive Regelungen, die es ihnen ermöglichen, Handykosten steuerlich als Werbungskosten abzusetzen. Diese Bestimmungen zielen darauf ab, die steuerliche Entlastung für Berufstätige zu sichern und die Nutzung von privaten Mobilgeräten für berufliche Zwecke unbürokratisch zu berücksichtigen. Hier sind die wichtigsten Punkte, die du 2026 beachten solltest:
Zunächst einmal können Angestellte 20 % ihrer monatlichen Gesamtausgaben für die berufliche Nutzung ihres privaten Handyvertrags pauschal geltend machen. Der maximale Höchstbetrag für diese Pauschale liegt bei 20 Euro pro Monat (bzw. 240 Euro im Jahr). Dies bedeutet, dass es nicht notwendig ist, für diesen Pauschalbetrag den genauen Anteil der beruflichen Nutzung mittels Einzelverbindungsnachweisen zu belegen. Diese Regelung vereinfacht den Prozess erheblich und ermöglicht es den Nutzern, ihre Ausgaben ohne großen Aufwand abzusetzen.
Darüber hinaus können Angestellte auch höhere Kosten für berufliche Telefonate und Internetnutzung absetzen, wenn sie einen Einzelnachweis (z. B. ein dreimonatiges Nutzungstagebuch) führen. Hierbei können sowohl die Grundgebühren als auch die Verbindungsentgelte oder Flatrate-Kosten anteilig berücksichtigt werden. Wenn das private Handy also nicht ausschließlich für private Zwecke genutzt wird, können die entsprechenden Kosten im ermittelten Prozentsatz steuerlich geltend gemacht werden. Dies ist besonders vorteilhaft für Angestellte, die häufig beruflich telefonieren, im Homeoffice arbeiten oder unterwegs das Internet für ihre Arbeit nutzen.
Ein weiterer wichtiger Aspekt betrifft die Anschaffung des Geräts selbst: Angestellte, deren Handy zu mehr als 90 % beruflich genutzt wird, haben die Möglichkeit, den Kaufpreis des Geräts voll abzusetzen. Liegt der Anschaffungspreis unter der Grenze für geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) bzw. Arbeitsmittel, kann er im Jahr der Anschaffung direkt in voller Höhe als Werbungskosten geltend gemacht werden. Liegt der Kaufpreis darüber, wird das Smartphone in der Regel über die vorgesehene Nutzungsdauer (Nutzungsdauer laut AfA-Tabelle) abgeschrieben. Dies kann eine erhebliche steuerliche Entlastung darstellen.
Zusätzlich zu den Handykosten können auch andere Telekommunikationskosten, wie beispielsweise der heimische Internetanschluss oder Festnetzgebühren, abgesetzt werden. Auch hier gilt die Möglichkeit, die 20-%-Pauschale (bis maximal 20 Euro im Monat) ohne detaillierte Nachweise in der Steuererklärung (Anlage N) anzusetzen. Dies erleichtert die steuerliche Absetzung und sorgt dafür, dass Angestellte nicht in einen aufwendigen Nachweisprozess verwickelt werden. Wichtig zu beachten ist dabei, dass Werbungskosten sich erst dann steuermindernd auswirken, wenn die Gesamtausgaben den Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 Euro im Jahr 2026 überschreiten.
Die Regelungen zur Absetzbarkeit von Handykosten sind Teil der Rahmenbedingungen, die die steuerliche Handhabung digitaler Arbeitsmittel für Berufstätige vereinfachen. Durch die unkomplizierten Absetzmöglichkeiten wird es Angestellten erleichtert, ihre beruflichen Ausgaben zu deklarieren und somit ihre Steuerlast zu reduzieren.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass Angestellte auch im Jahr 2026 von verschiedenen Möglichkeiten profitieren können, um Handykosten steuerlich abzusetzen. Die pauschale Absetzbarkeit von 20 % der Gesamtausgaben (bis maximal 240 Euro jährlich), die Möglichkeit, per Einzelnachweis auch höhere Anteile für Telefonate und Internetnutzung geltend zu machen, sowie die Option, den Kaufpreis eines Handys bei überwiegend beruflicher Nutzung abzusetzen, sind die zentralen Vorteile. Diese Regelungen bieten eine wertvolle Unterstützung für alle Angestellten, die ihre beruflichen Ausgaben optimieren möchten.
Video: Kann ich mein Handy von der Steuer absetzen
Das sollten Selbstständige beachten
Auch im Jahr 2026 haben Selbstständige die Möglichkeit, eine Vielzahl von Handykosten als Betriebsausgaben steuerlich abzusetzen, was eine spürbare finanzielle Entlastung darstellen kann. Die steuerlichen Regelungen sind darauf ausgelegt, die geschäftliche Nutzung von Mobilgeräten zu berücksichtigen und die steuerliche Belastung für Gewerbetreibende und Freiberufler zu reduzieren. Hier sind die wichtigsten Punkte, die du 2026 beachten solltest:
Zunächst einmal können Selbstständige die Kosten für ihr Handy als Betriebsausgaben geltend machen, wenn sie das Gerät für berufliche Zwecke nutzen. Dies umfasst sowohl die monatlichen Grundgebühren als auch Verbindungsentgelte oder Datenpakete. Wenn das Handy nicht ausschließlich privat genutzt wird, lassen sich die entsprechenden Kosten anteilig steuerlich absetzen. Dies ist besonders vorteilhaft für Selbstständige, die häufig geschäftlich telefonieren oder das mobile Internet für ihre Arbeit nutzen.
Ein entscheidender Aspekt ist die Nutzungshäufigkeit des Handys:
- Liegt der berufliche Nutzung anteil bei weniger als 10 %, gilt das Gerät als privates Wirtschaftsgut, und die Anschaffungskosten können nicht als Betriebsausgabe geltend gemacht werden.
- Bei einer geschäftlichen Nutzung von 10 % bis 90 % können Selbstständige die Kosten entsprechend diesem prozentualen Anteil ansetzen. In der Praxis akzeptiert das Finanzamt oft einen plausibel geschätzten betrieblichen Anteil (häufig 50 % bis 80 %), sofern dieser glaubhaft gemacht werden kann.
Für Selbstständige, die ihr Handy zu über 90 % für berufliche Zwecke nutzen, gilt das Gerät als notwendiges Betriebsvermögen: In diesem Fall können die gesamten Kosten des Geräts betrieblich berücksichtigt werden.
Bei den Anschaffungskosten des Smartphones selbst ist für die Absetzbarkeit im Kaufjahr der Netto-Anschaffungspreis entscheidend:
- Bis 800 Euro netto (952 Euro brutto): Das Smartphone gilt als geringwertiges Wirtschaftsgut (GWG) und kann im Jahr der Anschaffung sofort zu 100 % als Betriebsausgabe abgesetzt werden.
- Über 800 Euro netto: Liegt der Preis darüber, muss das Smartphone nach den AfA-Tabellen über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer (in der Regel 5 Jahre) linear abgeschrieben werden. (Vorsteuerabzugsberechtigte Selbstständige können sich die 19 % Umsatzsteuer bei Regelbesteuerung jedoch in der Regel direkt über die Umsatzsteuervoranmeldung erstatten lassen).
Zusätzlich zu den Handykosten können auch Internet- und Festnetzgebühren abgesetzt werden. Auch hier gilt, dass der geschäftliche Nutzungsanteil steuerlich geltend gemacht werden kann. Selbstständige sollten darauf achten, alle relevanten Rechnungen und Zahlungsbelege ordnungsgemäß aufzubewahren, um die Ausgaben im Falle einer Betriebsprüfung durch das Finanzamt nachweisen zu können.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass Selbstständige auch im Jahr 2026 von verschiedenen Wegen profitieren können, um Handykosten steuerlich geltend zu machen:
- Betriebsausgaben: Kosten für Handyvertrag, Prepaid-Guthaben, Internet und Telefon können im betrieblichen Umfang abgesetzt werden.
- Nutzungsquote: Eine anteilige Absetzung ist ab einem geschäftlichen Nutzungsanteil von 10 % möglich.
- Vollabsetzung / Betriebsvermögen: Bei über 90 % geschäftlicher Nutzung fallen 100 % der Anschaffungs- und Laufzeitkosten in den betrieblichen Bereich.
- Sofortabschreibung: Geräte bis 800 Euro netto (952 Euro brutto) lassen sich im Anschaffungsjahr direkt voll ansetzen.
Diese Regelungen bieten Selbstständigen eine verlässliche Grundlage, um ihre betrieblichen Ausgaben zu optimieren und ihre Steuerlast im Jahr 2026 zu senken.
VIDEO Handy steuerlich absetzen
Handyvertrag nach Preis in der Übersicht
Handyvertrag nach Preis

Ich begleite die Entwicklungen im Bereich der Telekommunikation und des Mobilfunks bereits seit 2006 und schreibt regelmäßig zu den Theme Handytarife, Smartphones, Allnet Flat und zu den anderen Bereichen, die mit dem Mobilfunk zusammenhängen. Ziel ist es dabei die Verbraucher möglichst einfach und dennoch umfassend über die Produkte auf dem Markt zu informieren und vor allem die neuen Entwicklungen verständlich zu beschreiben. Bei Problemen oder Fragen – einfach die Kommentare nutzen oder micht direkt anschreiben. Mehr zu mir und meinem Hintergrund: Wer schreibt hier?
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Hallo, ich nutze mein Handy nicht beruflich. Daher kann ich das auch nicht absetzten. Ich hatte mich schon gefreut den Artikel gefunden zu haben. Aber da muss ich mich schon selbstständig machen. Danke für die Infos!