Diese Handykosten kann man von der Steuer absetzen – Das Handy wird immer mehr zu einem Begleiter im kompletten Alltag. Auch für viele Berufstätige lässt es sich nicht mehr aus dem beruflichen Geschehen weg denken. Die meisten Kunden achten dabei auf billige Handytarife und Angebote mit Allnet Flat Abrechnung, die bereits viele Leistungen inklusive haben. Solche Angebote gibt es derzeit bereits ab etwa 10 Euro pro Vertrag und so sparen Verbraucher bereits beim Telefonieren. Es gibt daher Möglichkeiten das Handy, wie andere Arbeitsmittel auch, von der Steuer abzusetzen. Das hängt jedoch unter anderem davon ab, ob man selbstständig oder angestellt ist. Man sollte einiges beachten, wenn man sein Handy bei der Steuer geltend machen möchte. Im folgenden Artikel stehen einige Hinweise, wie sich das Finanzamt an den Kosten beteiligen kann und welche Kosten die Handy Abschreibung beinhaltet. Wichtig dabei: dieser Artikel soll nur einen Überblick geben, für Details und eine genaue Beratung sollte man sich in jedem Fall an einen Steuerberater wenden.
Inhaltsverzeichnis
Handy von der Steuer absetzen als Angestellter
Im Jahr 2025 gibt es für Angestellte einige interessante Regelungen, die es ihnen ermöglichen, Handykosten steuerlich abzusetzen. Diese Änderungen zielen darauf ab, die steuerliche Entlastung für Berufstätige zu verbessern und die Nutzung von Mobilgeräten für berufliche Zwecke zu fördern. Hier sind die wichtigsten Punkte, die du beachten solltest:
Zunächst einmal können Angestellte 20 % ihrer Gesamtausgaben für die berufliche Nutzung ihres privaten Handyvertrags pauschal geltend machen. Dies bedeutet, dass es nicht notwendig ist, den genauen Anteil der beruflichen Nutzung nachzuweisen. Diese Regelung vereinfacht den Prozess erheblich und ermöglicht es den Nutzern, ihre Ausgaben ohne großen Aufwand abzusetzen.
Darüber hinaus können Angestellte auch die Kosten für berufliche Telefonate und Internetnutzung absetzen. Hierbei können sowohl die Grundgebühren als auch die Verbindungsentgelte berücksichtigt werden. Wenn das private Handy also nicht ausschließlich für private Zwecke genutzt wird, können die entsprechenden Kosten steuerlich geltend gemacht werden. Dies ist besonders vorteilhaft für Angestellte, die häufig beruflich telefonieren oder das Internet für ihre Arbeit nutzen.
Ein weiterer wichtiger Aspekt ist, dass Angestellte, deren Handy zu mehr als 90 % beruflich genutzt wird, die Möglichkeit haben, den vollen Kaufpreis des Geräts im Jahr der Anschaffung abzusetzen. Dies kann eine erhebliche steuerliche Entlastung darstellen, insbesondere für diejenigen, die ein neues Smartphone anschaffen, das sie überwiegend für berufliche Zwecke verwenden.
Zusätzlich zu den Handykosten können auch andere Telekommunikationskosten, wie beispielsweise Internetgebühren, abgesetzt werden. Auch hier gilt die Möglichkeit, einen pauschalen Betrag ohne detaillierte Nachweise geltend zu machen. Dies erleichtert die steuerliche Absetzung und sorgt dafür, dass Angestellte nicht in einen aufwendigen Nachweisprozess verwickelt werden.
Die Regelungen zur Absetzbarkeit von Handykosten sind Teil einer breiteren Initiative, die darauf abzielt, die steuerlichen Rahmenbedingungen für Berufstätige zu verbessern. Durch die Vereinfachung der Absetzmöglichkeiten wird es Angestellten erleichtert, ihre beruflichen Ausgaben zu deklarieren und somit ihre Steuerlast zu reduzieren.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass Angestellte im Jahr 2025 von verschiedenen Möglichkeiten profitieren können, um Handykosten steuerlich abzusetzen. Die pauschale Absetzbarkeit von 20 % der Gesamtausgaben, die Möglichkeit, die Kosten für berufliche Telefonate und Internetnutzung geltend zu machen, sowie die Option, den vollen Kaufpreis eines Handys abzusetzen, wenn es überwiegend beruflich genutzt wird, sind nur einige der Vorteile, die zur Verfügung stehen. Diese Regelungen bieten eine wertvolle Unterstützung für Angestellte, die ihre beruflichen Ausgaben optimieren möchten.
Video: Kann ich mein Handy von der Steuer absetzen
Das sollten Selbstständige beachten
Im Jahr 2025 haben Selbstständige die Möglichkeit, eine Vielzahl von Handykosten steuerlich abzusetzen, was eine erhebliche Entlastung für ihre finanziellen Ausgaben darstellen kann. Die Regelungen zur Absetzbarkeit von Handykosten sind darauf ausgelegt, die berufliche Nutzung von Mobilgeräten zu fördern und die steuerliche Belastung für Selbstständige zu reduzieren. Hier sind die wichtigsten Punkte, die du beachten solltest:
Zunächst einmal können Selbstständige die Kosten für ihr Handy als Betriebsausgaben geltend machen, wenn sie das Gerät für berufliche Zwecke nutzen. Dies umfasst sowohl die Grundgebühren als auch die Verbindungsentgelte. Wenn das Handy also nicht ausschließlich privat genutzt wird, können die entsprechenden Kosten steuerlich abgesetzt werden. Dies ist besonders vorteilhaft für Selbstständige, die häufig telefonieren oder das Internet für ihre Arbeit nutzen.
Ein entscheidender Aspekt ist die Nutzungshäufigkeit des Handys. Wenn das Gerät zu weniger als 10 % für berufliche Zwecke genutzt wird, können die Kosten nicht abgesetzt werden. Bei einer Nutzung von 10 % oder mehr können Selbstständige die Kosten anteilig absetzen. Dies bedeutet, dass sie den beruflichen Anteil der Kosten in ihrer Steuererklärung angeben können.
Für Selbstständige, die ihr Handy zu über 90 % für berufliche Zwecke nutzen, gibt es eine besonders vorteilhafte Regelung: Sie können die vollständigen Kosten des Handys im Jahr der Anschaffung absetzen. Dies kann eine erhebliche steuerliche Entlastung darstellen, insbesondere wenn ein neues Smartphone angeschafft wird, das überwiegend für die Arbeit verwendet wird.
Zusätzlich zu den Handykosten können auch Internet- und Telefongebühren abgesetzt werden. Hierbei gilt ebenfalls, dass die Kosten für die berufliche Nutzung steuerlich geltend gemacht werden können. Selbstständige sollten darauf achten, alle relevanten Rechnungen und Belege aufzubewahren, um die Ausgaben im Falle einer Prüfung durch das Finanzamt nachweisen zu können.
Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Pauschale Absetzbarkeit. Selbstständige können einen pauschalen Betrag für die berufliche Nutzung ihres Handys ansetzen, ohne jeden einzelnen beruflichen Anruf oder jede Internetnutzung nachweisen zu müssen. Dies vereinfacht den Prozess erheblich und ermöglicht es Selbstständigen, ihre Ausgaben ohne großen Aufwand abzusetzen.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass Selbstständige im Jahr 2025 von verschiedenen Möglichkeiten profitieren können, um Handykosten steuerlich abzusetzen. Die wichtigsten Punkte sind:
- Betriebsausgaben: Kosten für Handy, Internet und Telefon können abgesetzt werden.
- Nutzungshäufigkeit: Absetzbarkeit ab einer Nutzung von 10 % für berufliche Zwecke.
- Vollabsetzung: Bei über 90 % beruflicher Nutzung können die gesamten Kosten abgesetzt werden.
- Pauschale Absetzbarkeit: Ein pauschaler Betrag kann ohne detaillierte Nachweise geltend gemacht werden.
Diese Regelungen bieten Selbstständigen wertvolle Unterstützung, um ihre beruflichen Ausgaben zu optimieren und ihre Steuerlast zu reduzieren.
VIDEO Handy steuerlich absetzen
Handyvertrag nach Preis in der Übersicht
Handyvertrag nach Preis

Ich begleite die Entwicklungen im Bereich der Telekommunikation und des Mobilfunks bereits seit 2006 und schreibt regelmäßig zu den Theme Handytarife, Smartphones, Allnet Flat und zu den anderen Bereichen, die mit dem Mobilfunk zusammenhängen. Ziel ist es dabei die Verbraucher möglichst einfach und dennoch umfassend über die Produkte auf dem Markt zu informieren und vor allem die neuen Entwicklungen verständlich zu beschreiben. Bei Problemen oder Fragen – einfach die Kommentare nutzen oder micht direkt anschreiben. Mehr zu mir und meinem Hintergrund: Wer schreibt hier?
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Hallo, ich nutze mein Handy nicht beruflich. Daher kann ich das auch nicht absetzten. Ich hatte mich schon gefreut den Artikel gefunden zu haben. Aber da muss ich mich schon selbstständig machen. Danke für die Infos!