Handyrechnung nicht bezahlt – so sollte man reagieren – Es gibt viele Gründe die dazu führen können, dass das Konto nicht gedeckt ist und so die Kosten für die Mobilfunkrechnung nicht gezahlt werden können. Das kann zum Beispiel an einer teuren Reparatur oder einem Dienstausfall liegen. Vielleicht liegt auch eine Verzögerung der Lohnzahlung vor. Es kann also sein, dass man nicht einmal selbst an der Situation schuld ist. Hier gibt es einige Tipps, wie man in einem solchen Fall vorgeht und was es zu beachten gibt.
Prinzipiell gelten diese Tipps dabei für alle Anbieter: egal ob man direkt einen Tarif beim Netzbetreiber selbst hat, oder einen Discounter mit günstigen Tarifen nutzt. Auch das Netz ist für die Vorgehensweise weitgehend egal: beim nicht bezahlten Rechnungen reagieren die Telekom Anbieter genau wie die Vodafone Discounter und die Unternehmen im O2 Netz.
Inhaltsverzeichnis
Unbedingt den Anbieter kontaktieren
Als aller erstes sollte man sich zunächst mit dem Anbieter in Verbindung setzen (auch wenn die Handy-Rechnung zu hoch ist und man dies klären will). Dieser Schritt ist unabhängig davon, ob man das Geld zur Zahlung der Rechnung aufbringen kann oder nicht. Ist das Geld für die Rechnung doch da und war zum Zeitpunkt des Lastschriftversuchs nur nicht auf dem Konto, dann sollte man dem Anbieter mitteilen, dass alle nötigen Schritte schon eingeleitet wurden. So erspart man sich meistens die Mahngebühren, da der Anbieter aufgrund der frühzeitigen Mitteilung gar nicht erst mahnen muss. Man kann in der Mitteilung auch um einen erneuten Einzug der Kosten bitten. Das erspart die manuelle Überweisung, die man erst noch selber bearbeiten muss. Möchte man die Kosten jedoch selber überweisen, um sicher zu gehen, dass das Problem schnell behoben wird, kann man auch noch nach der Bankverbindung und dem Verwendungszweck nachfragen. So geht man sicher, dass alle Daten bei der Überweisung richtig sind und die Zahlung schnell dem richtigen Kunden zugeordnet werden können.
Besitzt man das Geld zur Zahlung der Rechnung momentan wirklich nicht, dann sollte man den Anbieter darüber aufklären. Am besten schildert man die eigene Lage und die Gründe, warum das Konto nicht gedeckt war. Die meisten Anbieter sind recht kulant, besonders wenn man schon einen nahen Termin nennt, an dem das Konto wieder gedeckt ist. Weiß man also, dass in 15 Tagen die nächste Gehaltszahlung kommt, sollte man dies unbedingt erwähnen. man sollte sich am besten noch vor der ersten Zahlungserinnerung beim Anbieter melden. Dadurch zeigt man dem Anbieter, das man bemüht ist, das Problem zu lösen.
Wichtig: Rücklastenschrift sind in fast allen Fälle ein schlechter Schritt und sollten so weit es geht vermieden werden. Die Banken berechnen den Anbieter dafür Gebühren (und zwar recht hohe) und diese Gebühren kommen mit den eigenen Gebühren auf die Rechnung. Auf diese Weise kann sich eine Forderung recht schnell verdoppeln, wenn es zu Rücklastschriften kommen. Daher sollte man versuchen, das Konto immer gedeckt zu halten, damit diese gar nicht erst auftreten und eine manuelle Rückbuchung sollte man immer vermeiden. Wer sicher gehen will, nutzt lieber Prepaid Tarife und lädt selbst auf – dann gibt es gar keine Lastschriften
VIDEO Handy Rechnung zu hoch?
Sim-Karte wird meist nicht gesperrt
Einige Verbraucher haben in solchen Fällen die Angst, das Anschluss und Rufnummer gesperrt wird. So schreibt ein Kunde im Vodafone Forum:
Hallo liebe Community,
Ich habe zurzeit eine ernstes Problem. Seit 2 Monaten liege ich jetzt bei der handyrechnung zurück,und eigentlich war ich mir sicher das ich die Zahlungen diesen Monat begleichen kann,aber leider ist etwas dazwischen gekommen und ich fürchte das sie auch diesen Monat nicht bezahlen kann sondern erst naechsten Monat, muss ich jetzt womöglich mit einer sperre rechnen?oder kann ich mit Vodafone vereinbaren das ich nächsten Monat alles begleiche? Bitte helft mir ich bin mit den nerven am Ende
Man sollte sich jedoch auf keinen Fall zu große Sorgen um die Sperrung der SIM-Karte machen. Diese wird nicht sofort nach einer gescheiterten Lastschrift gesperrt. Es kann bis zu einer Woche dauern, bis der Anbieter überhaupt merkt, dass Lastschrift nicht funktioniert hat und der Betrag noch offen ist. Schließlich werden einige Tage Banklaufzeiten berücksichtigt. Es sind also noch einige Tage Zeit um zu handeln und das Problem zu beheben. Auch darf der Handyvertrag nicht einfach gesperrt werden, wenn man das Geld nicht sofort bezahlen kann. Bei einer Sperre muss der Betrag, den man nicht zahlen konnte, mindestens 100 Euro (früher 75 Euro) betragen. Außerdem muss eine Sperre mindestens zwei Wochen vorher angekündigt werden.
Folgende Punkt müssen erfüllt sein:
- In der Regel muss der offene Betrag mehr als 100 Euro betragen, damit eine Sperrung in Betracht gezogen werden kann.
- Der Mobilfunkanbieter ist verpflichtet, eine schriftliche Vorankündigung zu senden, bevor die SIM-Karte gesperrt wird. Diese Mitteilung sollte mindestens 14 Tage vor der geplanten Sperrung erfolgen.
- Der Nutzer hat die Möglichkeit, die offenen Beträge innerhalb der gesetzten Frist zu begleichen, um eine Sperrung zu vermeiden.
- Die genauen Bedingungen können je nach Anbieter variieren. Es ist wichtig, die Vertragsbedingungen zu überprüfen, um spezifische Informationen zu erhalten.
Es gibt sogar Gerichtsurteile, die aussagen, dass Smartphone Verträge nicht einfach sofort gesperrt werden dürfen. Bei rechtsindex heißt es beispielsweise zu diesem Thema:
Das Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg (Urteil, Az. 23 C 120/14) hat sich mit der Frage befasst, wie hoch der Anspruch auf Schadensersatz eines Mobilfunkanbieters ist, wenn dieser einen für eine bestimmte Laufzeit abgeschlossenen Mobilfunkvertrag vorzeitig wegen Nichtzahlung der offenen Rechnungen kündigt.
[…] Von dem sich ergebenden Gesamtschaden ist im Wege richterlicher Schätzung gemäß § 287 ZPO ein Abzug von 50 % wegen der durch das Mobilfunkunternehmen ersparten Aufwendungen vorzunehmen. Denn beim gekündigten Mobilfunkvertrag zum Pauschaltarif muss sich der Anbieter ersparte Terminierungsentgelte auf die Schadensersatzforderung anrechnen lassen (AG Bad Urach, Urteil vom 29. November 2013, Az. 1 C 440/13, zitiert nach Beck online).
Die Gerichte urteile hier oft sehr verbraucherfreundlich und eine Sperre eines Anschlusses (ergo eine Kündigung) sollte an sich nur das letzte Mittel eines Anbieters sein. Im Notfall sollte man sich an einen Rechtsbeistand wenden, wenn der Anbieter gar keine Nachsicht walten lässt, je nach Fall kann auch die Verbraucherzentrale vor Ort weiter helfen. Die Verbrauchzentrale hat auch die neuen Verbraucherrechte bei diesem Thema nochmal zusammengefasst. Dort heißt es zur Sperrung eines Handyvertrages:
Erst wenn Sie mit mindestens 100 Euro in Zahlungsverzug sind, darf der Anbieter eine Sperre durchführen. Außerdem muss der Anbieter die Sperre zwei Wochen vorher schriftlich androhen. Eine Sperre darf außerdem nur die Leistungen betreffen, bei denen Sie in einem entsprechenden Verzug sind (wer z.B. seinen Mobilfunkanschluss lange nicht bezahlt hat, dem kann deswegen nicht der Festnetzanschluss gesperrt werden).
Das Handy wird also nicht einfach so gesperrt, man sollte dieses Thema aber auch nicht auf die leichte Schulter nehmen.
Kosten für Rücklastschriften mittlerweile geringer
Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 04.07.2012 dürfen für eine Rücklastschrift nur die tatsächlich entstandenen Kosten in Rechnung gestellt werden. Diese Kosten belaufen sich in der Regel auf etwa 3 Euro. Gerichte haben daher Gebühren von mehr als 10 Euro durchaus als rechtswidrig erklärt. Dazu können aber noch Mahngebühren kommen.
In Einzelfällen können auch höhere Kosten entstehen, z. B. wenn die Rücklastschrift aufgrund eines Fehlers des Zahlungspflichtigen erfolgt ist. In diesen Fällen dürfen jedoch auch nur die tatsächlich entstandenen Kosten in Rechnung gestellt werden.
Zulässige Kosten für eine Rücklastschrift sind:
- Die Kosten für die Übermittlung der Rücklastschrift an den Zahlungsempfänger: Diese Kosten werden in der Regel von der Bank des Zahlungspflichtigen erhoben.
- Die Kosten für die Bearbeitung der Rücklastschrift: Diese Kosten werden in der Regel vom Zahlungsempfänger erhoben.
Zulässige Kosten für eine Rücklastschrift sind nicht:
- Pauschale Gebühren: Eine pauschale Gebühr für eine Rücklastschrift ist nicht zulässig.
- Mahngebühren: Mahngebühren dürfen nur in Rechnung gestellt werden, wenn der Zahlungsempfänger dem Zahlungspflichtigen eine Mahnung zugestellt hat.
- Verzugszinsen: Verzugszinsen dürfen nur in Rechnung gestellt werden, wenn der Zahlungspflichtige mit der Zahlung der Rücklastschrift in Verzug ist.
Wenn Sie eine Rücklastschrift erhalten haben, sollten Sie prüfen, ob die in Rechnung gestellten Kosten zulässig sind. Wenn Sie der Meinung sind, dass die Kosten zu hoch sind, können Sie sich an Ihre Bank oder an den Zahlungsempfänger wenden.
Ich begleite die Entwicklungen im Bereich der Telekommunikation und des Mobilfunks bereits seit 2006 und schreibt regelmäßig zu den Theme Handytarife, Smartphones, Allnet Flat und zu den anderen Bereichen, die mit dem Mobilfunk zusammenhängen. Ziel ist es dabei die Verbraucher möglichst einfach und dennoch umfassend über die Produkte auf dem Markt zu informieren und vor allem die neuen Entwicklungen verständlich zu beschreiben. Bei Problemen oder Fragen – einfach die Kommentare nutzen oder micht direkt anschreiben. Mehr zu mir und meinem Hintergrund: Wer schreibt hier?
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Hallo ich habe da mal ein etwas anderes Problem, und zwar habe ich meine Handyrechnung, von 40 Euro noch nicht beglichen!
Kann mein Proweider deswegen mein Festnetzanschluß sperren?
Mfg R. Seeland
In der Regel nicht, der Zahlungsrückstand muss mindestens 75 Euro betragen damit eine Sperre gerechtfertigt ist. Dazu muss die Sperre ausdrücklich angedroht worden sein, damit der Kunde auch noch reagieren kann. Im Gesetzt heißt es dazu:
Wegen Zahlungsverzugs darf der Anbieter eine Sperre durchführen, wenn der Teilnehmer nach Abzug etwaiger Anzahlungen mit Zahlungsverpflichtungen von mindestens 75 Euro in Verzug ist und der Anbieter die Sperre mindestens zwei Wochen zuvor schriftlich angedroht und dabei auf die Möglichkeit des Teilnehmers, Rechtsschutz vor den Gerichten zu suchen, hingewiesen hat. 2Bei der Berechnung der Höhe des Betrags nach Satz 1 bleiben nicht titulierte Forderungen, die der Teilnehmer form- und fristgerecht und schlüssig begründet beanstandet hat, außer Betracht.
Bei mir wurde wegen einer offenen Rechnung von 7,99€ Der Handyvertrag blockiert. Ich kann trotz Flat weder telefonieren, noch surfen. Die Flatrate läuft aber munter weiter. Benachrichtigt wurde ich auch nicht. Anbieter ist E-Plus.