[sam_ad id=“23″ codes=“true“] 1&1 Kündigung: So klappt das kündigen am schnellsten – Grundsätzlich gibt es bei 1&1 die Möglichkeit schriftlich oder online zu kündigen. Möchte man sich aber schnell von 1&1 trennen, so empfiehlt es sich online zu kündigen. Kündigt man seinen bestehenden Vertrag nicht, wird dieser automatisch verlängert. Für Mobilfunkverträge kann bei einer Mindestvertragslaufzeit von 24 Monaten 3 Monate vor Vertragsende gekündigt werden. In den AGB für die Handytarife und Flatrates von 1&1 heißt es dazu:
Verträge mit Mindestlaufzeit: Soweit im Einzelfall nicht ausdrücklich abweichend vereinbart, gilt eine Mindestlaufzeit von 24 Monaten mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum Ende der Mindestlaufzeit. Soweit nicht ausdrücklich abweichend vereinbart, verlängert sich der Vertrag über 1&1 Dienstleistungen automatisch um jeweils 1 Jahr, soweit er nicht rechtzeitig zum Ablauf der Mindestlaufzeit oder der jeweils verlängerten Laufzeit gekündigt wurde. […] Kündigungen haben stets in Schriftform oder alternativ den im Kundenportal angegebenen Weg zu erfolgen (https://mein.1und1.de).
1&1 bietet alle Tarife auf Wunsch auch mit monatlicher Kündigung an. Aber auch dann muss gekündigt werden. Im Folgenden wird die Online-Kündigung näher erklärt, so dass nichts schief gehen sollte.
Inhaltsverzeichnis
Die aktuellen Tarife bei 1&1
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Bei 1&1 Mobilfunkvertrag online kündigen
Die Vorgehensweise bei der Kündigung von 1&1 Tarifen ist dabei generell immer gleich und auch immer an 1&1 zu richten. Es macht also keinen Unterschied, ob man eine Allnet Flatrate kündigen will oder einen Datentarifen und auch die neuen 5G Tarife bei 1&1 werden genau so gekündigt. Es macht auch keinen Unterschied ob man einen O2 Tarif hatte oder noch eine der älteren Vodafone Flatrates – Ansprechpartner für die Kündigung ist immer direkt 1&1.
Hierbei ist es erst einmal wichtig die eigene Kundennummer und das eigene Passwort für den Kundenbereich/Kundenlogin bereitzuhalten. Die Kündigung ist an sich nicht kompliziert, zudem 1&1 einen Kündigungsservice zur Verfügung stellt. Folgende Schritte im Überblick:
- Auf die 1&1-Webseite für Vertragsservice begeben.
- Mit Kundennummer und dem eigenen Passwort einloggen.
- Zum Reiter Kündigung wechseln.
- Den bestehenden Vertrag auswählen. Besteht mehr als nur ein Vertrag mit 1&1, lassen sich hier alle abgeschlossenen Verträge aufgelistet finden.
- Nun den Kompletten Vertrag kündigen auswählen und auf Weiter klicken.
- Es wird nun angezeigt, zu welchem Datum der Vertrag gekündigt werden kann.
- Wieder Weiter wählen und man erhält eine Zusammenfassung.
- Diese bestätigen und auf dem Briefweg sowie eine E-Mail wird zum nächstmöglichen Termin die Kündigung bestätigt
Ist man sich allerdings nicht über das Ende der Vertragslaufzeit im Klaren, lässt sich im Kunden Control-Center von 1&1 unter Meine Pakete die Laufzeit einsehen. Hierzu einfach den entsprechenden Vertrag auswählen und mit einem Klick bestätigen um die Vertragslaufzeit erfahren.
Die Kündigung auf diese Art und Weise entspricht einer schriftliche Kündigung und ist in den AGB genau so vorgesehen. Damit ist die Kündigung im Kundenbereich ein gleichwertiger Ersatz für ein Schreiben oder ein FAX mit der Kündigung.
1&1 Vertrag schriftlich kündigen
Natürlich lässt sich der Handyvertrag auch weiterhin schriftlich kündigen. Hierzu steht auf aboalarm ein Muster zur Kündigung für einen 1&1 Handyvertrag zur Verfügung. Darin sind bereits alle relevanten Angaben und die korrekte Anschrift für eine Kündigung bei 1&1 enthalten.
Möchte man selbst ein Schreiben formulieren, sollte auf jeden Fall darauf achten, die Rufnummer und die Kundennummer in das Schreiben aufzunehmen. Ohne diese Angaben kann die Kündigung unter Umständen nicht zugeordnet werden und dann wird die Kündigung der Handytarife und Flatrates bei 1&1 auch nicht durchgeführt.
Wann muss ich den Tarif kündigen?
Der Handytarif darf frühestens zum Ablauf der Mindestvertragslaufzeit beendet werden, man muss ihn aber rechtzeitig davor kündigen, da er sich sonst automatisch verlängert. Seit Dezember 2017 müssen die Anbieter dabei auf der Rechnung angeben, wann der Tarif spätestens gekündigt werden muss und damit sieht man sofort, welches Datum man nicht verpassen darf.
Bei Kündigung bei 1&1 Rufnummer mitnehmen
Soll die alte Rufnummer zum nächsten Anbieter mitgenommen werden, sollte bei 1&1 direkt bei der Kündigung darauf hingewiesen werden. Danach kann die beim neuen Mobilfunkanbieter die Rufnummernmitnahme beantragt werden. Das alles muss jedoch geschehen bevor der alte Vertrag bei 1&1 abgelaufen ist. So kann ein schneller Übergang durchgeführt werden. Die Portierungsgebühr ist mittlerweile komplett weg gefallen (bei allen Anbietern).
Mittlerweile ist es auch möglich, die alte Rufnummer aus einem laufenden Vertrag heraus mit zu nehmen. Auch wenn ein Vertrag noch weiter läuft kann daher die Rufnummer für einen neuen Tarif genutzt werden. 1&1 vergibt dann für den alten Tarif eine neue Rufnummer. Das Verfahren bei der Rufnummernmitnahme ist dabei identisch, man muss beim neuen Anbieter lediglich angeben, dass die Rufnummer aus einem laufenden Vertrag heraus portiert werden soll.
Die Vodafone Netz Anbieter im Überblick
Das Vodafone Netz bietet neben den originalen Tarifen von Vodafone selbst Platz für viele Drittanbieter und Discounter. Die Preise sind dabei teilweise sehr unterschiedlich. Mehr dazu: Vodafone Tarife und Flatrates
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Wichtig: die Bestätigung der Kündigung
Unabhängig davon, welche Form und welche Art der Kündigung bei 1&1 man sich aussucht, sollte man in jedem Fall darauf achten, dass 1&1 die Kündigung bestätigt. In der Regel erfolgt dies mit einem Schreiben, in dem der Termin der Kündigung mit geteilt wird. Ab diesem Zeitpunkt kann man die Simkarte dann nicht mehr nutzen.
Sollte die Bestätigung der Kündigung nach 7 bis 10 Werktagen noch nicht eingetroffen sein, ist in der Regel etwas schief gelaufen. Entweder ist die Kündigung gar nicht angekommen oder sie konnte nicht korrekt bearbeitet werden. Man sollte daher in jedem Fall bei der Hotline von 1&1 nachfragen, was schief gelaufen ist und warum die Kündigung nicht bearbeitet wurde.
1&1 Vertrag widerrufen
Kurz nach Vertragsabschluss gilt auch bei 1&1 das gesetzliche Widerrufsrecht, zumindest wenn der Vertrag im Internet oder über das Telefon abgeschlossen wurde. Das bedeutet für Kunden, sie können in den ersten 14 Tagen nach Abschluss des Vertrages jederzeit von den Tarifen wieder zurück treten.
Zu den Bedingungen eines Widerrufes schreibt 1&1:
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns
1&1 Telecom GmbH, Elgendorfer Str. 57, 56410 Montabaur
Telefon: 0800 271 1127 Telefax: 0721 960 8091 E-Mail: [email protected]
mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren.
Sollte der Fall einer Stornierung eintreten und befindet man sich innerhalb des Vertrags noch im 1. Monat, so genügt ein kurzer Anruf kostenfrei unter der 1&1 Hotline 0800 271 1127. Erreichbar von Montag bis Freitag von 08:00 bis 22:00 Uhr und Samstag bis Sonntag von 09:00 bis 21:00 Uhr. Die Hardware zum Tarif dazu ist dann aber natürlich auch wieder zurück zu geben.
Was tun bei Problemen mit der Kündigung?
Bei Problemen mit einer Kündigung kann man sich als Kunden an verschiedenen Stellen wenden. Gute Ansprechpartner sind dabei immer die lokalen Verbraucherzentralen die oft auch schon Erfahrungen mit der Kündigung und eventuellen Probleme haben.
Dazu gibt es auch die neuen Schlichtungsstelle bei der Bundesnetzagentur, die bei Streitigkeiten vermitteln soll. Die Nutzung ist dabei kostenfrei. Auf der Seite dazu heißt es:
Das Schlichtungsverfahren ist für die beteiligten Parteien kostenfrei. Die Einzelheiten zur Durchführung des Schlichtungsverfahrens sind durch das Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) und die Schlichtungsordnung (PDF-Dokument siehe links im Downloadbereich) bestimmt und auf den nachfolgenden Seiten erläutert.
Sie können das Leistungsangebot der Verbraucherschlichtungsstelle sowohl online als auch per Post oder Fax nutzen. Bitte verwenden Sie hierzu den unter der nachfolgenden Web-Seite Anträge bereitgestellten Link zur Online-Antragstellung bzw. den PDF-Antrag zum Herunterladen auf Ihren Computer.
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Ich begleite die Entwicklungen im Bereich der Telekommunikation und des Mobilfunks bereits seit 2006 und schreibt regelmäßig zu den Theme Handytarife, Smartphones, Allnet Flat und zu den anderen Bereichen, die mit dem Mobilfunk zusammenhängen. Ziel ist es dabei die Verbraucher möglichst einfach und dennoch umfassend über die Produkte auf dem Markt zu informieren und vor allem die neuen Entwicklungen verständlich zu beschreiben. Bei Problemen oder Fragen – einfach die Kommentare nutzen oder micht direkt anschreiben. Mehr zu mir und meinem Hintergrund: Wer schreibt hier?
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Hallo,
ich möchte kurz meine Erfahrungen zur Kündigung meines 1&1 Mobilfunktarifes geben.
Ich habe den Vertrag gekündigt, da ich nur 300 MB Datenvolumen hatte und 1 und 1 kein konkurrenzfähiges Angebot für eine Erhöhung hatte. Bisher 10 Euro für 300 MB neues Angebot 8 Euro für 5 GB. Mein vertrag läuft noch ca. 9 Monate. Jetzt hat mir der Mobilfunkanbieter mitgeteilt, dass die Rufnummernmitnahme nur 120 Tage (3 Monate) vor Vertragsende durchgeführt werden kann. Ich habe daraufhin angeboten den Vertrag komplett auszuzahlen um die Rufnummer früher mitnehmen zu können. Dies wurde von Seiten 1&1 abgelehnt. Da ich die Rufnummer nicht ändern will muss ich noch ca. 5 Monate mit dem alten Vertrag telefonieren und habe nach ca. 10 Tagen kein Internet mehr. (oder zweites Handy für Internet.
Ich bin maßlos enttäuscht von 1&1 und werde mit diesem Unternehmen garantiert nie wieder einen Vertrag abschließen.