ÜBERBLICK: Verkehrsdaten und Bestandsdaten im Mobilfunk

Autor: Bastian Ebert

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In der heutigen Zeit ist das Smartphone unser ständiger Begleiter. Wir telefonieren, texten, surfen im Internet und nutzen zahlreiche Apps – und hinterlassen dabei eine digitale Spur. Mobilfunkbetreiber sammeln große Datenmengen über ihre Kunden: Verbindungsdaten, Standortdaten, Surfverhalten und vieles mehr. Doch was passiert mit diesen Daten? Wie werden sie geschützt? Und welche Rechte haben wir als Verbraucher?

Dieser Artikel beleuchtet die vielfältigen Aspekte des Datenschutzes und der Datenerfassung im Mobilfunk. Wir erklären, welche Daten von Mobilfunkbetreibern erhoben werden, wie diese Daten genutzt werden und welche Risiken damit verbunden sein können. Darüber hinaus geben wir praktische Tipps, wie Sie Ihre Privatsphäre im Mobilfunk schützen können.

Die folgenden Punkte werden im Artikel behandelt:

  • Welche Daten erfassen Mobilfunkbetreiber?
  • Wie werden die Daten genutzt?
  • Welche Risiken bestehen für Verbraucher?
  • Welche Rechte haben Verbraucher?
  • Wie kann man sich schützen?

Ziel des Artikels ist es, Sie als Verbraucher über die datenschutzrechtlichen Aspekte des Mobilfunks zu informieren und Ihnen Handlungsempfehlungen für den Schutz Ihrer Privatsphäre zu geben.

Verkehrsdaten im Mobilfunk

Verkehrsdaten im Mobilfunk sind Informationen, die über die Nutzung eines Mobilfunknetzes durch einen Kunden gesammelt werden. Diese Daten können für eine Vielzahl von Zwecken verwendet werden, z. B. für die Abrechnung von Anrufen und Textnachrichten, die Verbesserung der Netzqualität und die Entwicklung neuer Dienste.

Es gibt zwei Hauptkategorien von Verkehrsdaten:

  • Kommunikationsdaten: Diese Daten erfassen Informationen über die Kommunikation eines Kunden, z. B. die Rufnummern, die angerufen wurden, die Dauer der Anrufe und die Menge der übertragenen Daten.
  • Standortdaten: Diese Daten erfassen Informationen über den Standort eines Kunden, z. B. die Mobilfunkzelle, mit der er verbunden ist, und den geografischen Standort des Geräts.

Im Folgenden sind einige Beispiele für Verkehrsdaten aufgeführt:

  • Rufnummer: Die Rufnummer des Kunden, der einen Anruf tätigt oder empfängt.
  • Datum und Uhrzeit: Datum und Uhrzeit eines Anrufs oder einer Textnachricht.
  • Dauer: Die Dauer eines Anrufs oder einer Textnachricht.
  • Menge der Daten: Die Menge der Daten, die in einer Sitzung übertragen wurden.
  • Standort: Der Standort des Geräts des Kunden, z. B. die Mobilfunkzelle oder die GPS-Koordinaten.
  • Gerätetyp: Der Typ des Geräts, das der Kunde verwendet.
  • Netzwerktyp: Der Typ des Mobilfunknetzes, das der Kunde nutzt, z. B. 2G, 3G, 4G oder 5G.

Die Erhebung und Verwendung von Verkehrsdaten unterliegt strengen rechtlichen Regelungen. In Deutschland ist die Erhebung und Verwendung von Verkehrsdaten durch das Telekommunikationsgesetz (TKG) geregelt. Das TKG verpflichtet Mobilfunkbetreiber, Verkehrsdaten nur für bestimmte Zwecke zu erheben und zu verwenden, z. B. für die Abrechnung von Anrufen und Textnachrichten oder für die Behebung von Netzstörungen. Die Daten müssen außerdem nach einer bestimmten Zeit gelöscht werden.

Kunden haben das Recht, der Erhebung und Verwendung ihrer Verkehrsdaten zu widersprechen. Dies kann in der Regel über die Einstellungen des Mobilfunkvertrags erfolgen.

Die Nutzung von Verkehrsdaten kann sowohl Vorteile als auch Nachteile haben. Vorteile sind z. B. die Verbesserung der Netzqualität, die Entwicklung neuer Dienste und die Bekämpfung von Kriminalität. Nachteile sind z. B. der Verlust der Privatsphäre und die Gefahr des Missbrauchs der Daten.

Es ist wichtig, dass sich Kunden der Erhebung und Verwendung ihrer Verkehrsdaten bewusst sind und ihre Rechte kennen. Sie können selbst entscheiden, ob sie der Erhebung und Verwendung ihrer Daten zustimmen möchten.

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Was sind Bestandsdaten im Mobilfunk?

Bestandsdaten im Mobilfunk sind Informationen, die den Anschlussinhaber und seinen Vertrag beschreiben. Dazu gehören unter anderem:

  • Persönliche Daten: Name, Vorname, Anschrift, Geburtsdatum
  • Vertragsdaten: Vertragsnummer, Rufnummer, SIM-Kartennummer, Bankverbindung
  • Verbindungsdaten: Datum und Uhrzeit von Anrufen und SMS, die empfangene und versendete Datenmenge, die IP-Adresse

Speicherung und Nutzung von Bestandsdaten:

  • Mobilfunkbetreiber sind verpflichtet, Bestandsdaten zu speichern, um ihren Vertragspflichten nachzukommen, z. B. zur Abrechnung von Verbindungsentgelten.
  • Die Weitergabe von Bestandsdaten an Dritte ist grundsätzlich nur mit der Einwilligung des Anschlussinhabers zulässig.
  • Behörden können in bestimmten Fällen auf Bestandsdaten zugreifen, z. B. bei der Strafverfolgung. Die Voraussetzungen dafür sind gesetzlich geregelt.

Datenschutz bei Bestandsdaten:

  • Die Verarbeitung von Bestandsdaten unterliegt den Regelungen des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) und der Telekommunikationsverordnungen (TKG).
  • Anschlussinhaber haben verschiedene Rechte in Bezug auf ihre Bestandsdaten, z. B. das Recht auf Auskunft, Berichtigung und Löschung.

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