Vertragsübernahme bzw. Inhaberwechsel
Bei der Vertragsübernahme im Mobilfunkbereich übernimmt eine Person (Übernehmer) den Mobilfunkvertrag einer anderen Person (Übergeber). Dies bedeutet, dass der Übernehmer alle Rechte und Pflichten aus dem Vertrag übernimmt, einschließlich der monatlichen Gebühren, der Vertragslaufzeit und der Rufnummer. Teilweise wird dies auch als Inhaberwechsel oder Inhaber-Umschreibung bezeichnet. Voraussetzungen für eine Vertragsübernahme: Besonderheiten: Vorteile einer Vertragsübernahme: Nachteile … Weiterlesen