Neuen Handyvertrag abschließen trotz laufendem Vertrag – was passiert mit dem alten?

Autor: Bastian Ebert

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Der Markt lockt mit immer besseren Deals, neuen Handys und attraktiveren Tarifen. Schnell ist man geneigt, einen neuen Mobilfunkvertrag abzuschließen, obwohl der alte noch einige Monate Restlaufzeit hat. Doch Vorsicht: Hier lauern oft unnötige Kostenfallen!

 


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Als Verbraucher müssen Sie wissen, dass Ihr alter Vertrag nicht automatisch endet, nur weil Sie einen neuen abschließen. Das führt fast immer zur doppelten Belastung – Sie zahlen monatlich zweimal die Grundgebühr.

Wir zeigen Ihnen, wie Sie als Verbraucher den Wechsel richtig planen und welche Schritte Sie unbedingt beachten müssen.

1. Die Kündigung: Ihre wichtigste Aufgabe

Der häufigste Fehler: Die Annahme, der neue Anbieter kümmere sich um alles. Falsch! Sie müssen den alten Vertrag selbst kündigen.

  • Fristen sind entscheidend: Prüfen Sie sofort Ihre Vertragsunterlagen oder den Online-Kundenbereich. Wann endet die Mindestvertragslaufzeit? Wie lange ist die Kündigungsfrist?
    • Tipp (Neuverträge): Für Verträge, die nach dem 1. Dezember 2021 abgeschlossen wurden, gilt: Nach Ablauf der Erstlaufzeit (meist 24 Monate) können Sie jederzeit monatlich kündigen. Die automatische Verlängerung um ein ganzes Jahr ist passé!
  • Kündigung nachweisen: Senden Sie die Kündigung in Textform (E-Mail, Online-Formular) oder besser noch per Einschreiben an Ihren alten Anbieter. Lassen Sie sich das Enddatum des Vertrags schriftlich bestätigen.
  • Zielsetzung: Planen Sie den neuen Vertrag so, dass er idealerweise genau an das Ende des alten Vertrags anschließt.

Ausnahme in dem Bereich ist die Vertragsverlängerung. In dem Fall schließt man keinen neuen Vertrag ab, sondern verlängert den Altvertrag (teilweise auch mit neuen Konditionen). Dann hat man weiterhin nur einen Vertrag und muss nichts kündigen.

2. Rufnummernmitnahme: Richtig beantragen

Sie möchten Ihre bekannte Handynummer behalten? Das ist Ihr gutes Recht, aber auch hier ist Planung gefragt.

  • Portierung ist KEINE Kündigung: Die Beauftragung der Rufnummernmitnahme beim neuen Anbieter ersetzt niemals Ihre Kündigung beim alten Anbieter! Die Kündigung des Handyvertrags müssen Sie immer separat einreichen.
  • Wann portieren? Sie können die Mitnahme der Nummer in der Regel bis zu zwölf Monate vor Vertragsende oder bis zu 30 Tage nach Vertragsende des Altvertrags beantragen.
  • Kostenfrei: Gut für Sie: Die Gebühren für die Rufnummernmitnahme wurden gesetzlich abgeschafft. Sie ist kostenlos.
  • Wichtig bei vorzeitiger Mitnahme: Wenn Sie die Nummer vor dem offiziellen Vertragsende mitnehmen möchten (z. B. weil Sie den Altvertrag nur noch „leer“ bezahlen), müssen Sie dem alten Anbieter mitteilen, dass Sie die Nummer zur Portierung freigeben. Man spricht hier vom „Opt-in“-Verfahren.

3. Checkliste für einen erfolgreichen Wechsel

SchrittWichtig für VerbraucherWann erledigen?
Altvertrag prüfenWann ist das Enddatum? (Kündigungsfrist beachten!)Sofort
Altvertrag kündigenKündigungsbestätigung mit Enddatum einfordern.Sofort und fristgerecht
Neuen Vertrag abschließenAuf den nahtlosen Übergang der Start- und Enddaten achten.So planen, dass der neue Vertrag nach dem alten beginnt.
RufnummernmitnahmeBeim neuen Anbieter beauftragen.Rechtzeitig vor dem Portierungsdatum.

Fazit: Der Wechsel des Mobilfunkanbieters ist einfach, wenn Sie sich vorab um die fristgerechte Kündigung Ihres Altvertrages kümmern. Nur so vermeiden Sie die kostspielige Doppelbelastung.


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