Freenet: So holt man sich Anschlusspreis bzw. Anschlussgebühr zurück

Autor: Bastian Ebert

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Bei vielen Mobilfunkverträgen fällt zu Beginn eine einmalige Anschlussgebühr an. Auch bei Freenet – vormals mobilcom-debitel – beträgt diese in der Regel 39,99 Euro. Wer sich gut informiert, kann diesen Betrag unter bestimmten Voraussetzungen zurückerhalten. Im Folgenden wird erklärt, wie sich die Anschlussgebühr bei Freenet erstatten lässt, welche Bedingungen gelten und worauf geachtet werden sollte.

 


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Was bedeutet „Anschlussgebühr“?

Die Anschlussgebühr, auch Aktivierungs- oder Bereitstellungspreis genannt, wird einmalig beim Abschluss eines neuen Mobilfunkvertrags erhoben. Sie dient der Deckung technischer Freischaltungskosten. Bei Freenet liegt sie meist bei 39,99 Euro, was über eine Laufzeit von 24 Monaten einem rechnerischen Aufpreis von etwa 1,67 Euro pro Monat entspricht.

Es gibt auf dem Markt auch einige Tarife, die komplett keinen Anschlusspreis haben.

Wann ist eine Erstattung möglich?

Freenet bietet regelmäßig Aktionen an, bei denen die Anschlussgebühr erstattet wird – allerdings nicht automatisch. Die Erstattung erfolgt meist über eine SMS-Aktion, bei der nach Vertragsaktivierung eine bestimmte Nachricht an eine Kurzwahl gesendet werden muss. Diese Aktionen sind oft zeitlich begrenzt und gelten nur für ausgewählte Tarife oder Vertriebspartner wie LogiTel, MediaMarkt, Saturn oder Gomibo.

Schritt-für-Schritt: So funktioniert die Rückerstattung

  1. Tarif mit Erstattungsoption wählen
    Vor Vertragsabschluss sollte geprüft werden, ob in den Tarifdetails eine Anschlussgebühr-Erstattung vorgesehen ist. Diese Information findet sich meist im Kleingedruckten oder in den Angebotsbedingungen.
  2. SMS versenden
    Nach erfolgreicher Aktivierung des Vertrags muss innerhalb einer bestimmten Frist – meist 14 Tage – eine SMS mit dem Text „AP frei“ an die Kurzwahl 8362 gesendet werden. Die Kosten für die SMS betragen einmalig 19 Cent.
  3. Bestätigung abwarten
    Nach dem Versand erfolgt in der Regel eine Bestätigung per SMS, dass die Anschlussgebühr gutgeschrieben wird. Die Gutschrift erscheint entweder direkt auf der nächsten Rechnung oder als Einmalbetrag.
  4. Fristen beachten
    Wird die SMS nicht rechtzeitig versendet, verfällt der Anspruch auf Erstattung. Es empfiehlt sich daher, direkt nach Vertragsaktivierung zu handeln.

Mögliche Einschränkungen und Hinweise

  • Nicht alle Tarife sind erstattungsfähig
    Die SMS-Aktion gilt nicht für alle Freenet-Tarife. Besonders bei Angeboten über Drittanbieter oder bei speziellen Aktionsmodellen kann die Erstattung ausgeschlossen sein.
  • Vertragsdetails sorgfältig prüfen
    In manchen Fällen wird die Anschlussgebühr bereits reduziert (z. B. auf 19,99 Euro), was eine SMS-Erstattung ausschließt.
  • Werbeerlaubnis erforderlich
    Gelegentlich ist die Erstattung an die Zustimmung zur Werbung gebunden. Das bedeutet: Nur wer der Nutzung seiner Daten zu Werbezwecken zustimmt, erhält die Gutschrift.

Die Anschlussgebühr bei Freenet lässt sich unter bestimmten Bedingungen zurückholen. Wer sich vor Vertragsabschluss informiert und die SMS-Aktion korrekt durchführt, kann bis zu 39,99 Euro sparen. Entscheidend sind die Einhaltung der Fristen und die genaue Prüfung der Tarifbedingungen. Mit geringem Aufwand lässt sich so ein unnötiger Kostenpunkt vermeiden.

Weitere Links rund um Freenet (früher Mobilcom-Debitel)


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