Haben Sie einen neuen Handyvertrag abgeschlossen und möchten diesen wieder rückgängig machen? Das Widerrufsrecht bietet Ihnen unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, von einem solchen Vertrag zurückzutreten.
Das Widerrufsrecht ist ein gesetzlich verankertes Verbraucherrecht, das es Ihnen ermöglicht, innerhalb einer bestimmten Frist von einem Vertrag zurückzutreten, den Sie fern ab von Geschäftsräumen (z.B. online, telefonisch) abgeschlossen haben. Dies gilt auch für Handyverträge. In der Regel gilt das Widerrufsrecht auch für Handyverträge, bei denen Hardware (wie ein Smartphone) mitgeliefert wird. Allerdings sind hier die Folgen eines Widerrufs teilweise etwas komplexer.
Das Widerrufsrecht schützt Verbraucher vor übereilten Entscheidungen und gibt ihnen die Möglichkeit, einen Vertrag zu prüfen, bevor sie endgültig gebunden sind. Man kann damit auch längerfristige Verträge in den ersten 14 Tage kündigen, ohne ein Recht zur fristlosen Kündigung zu benötigen.
Wann gilt das Widerrufsrecht?
Das Widerrufsrecht greift in der Regel bei Verträgen, die:
- Online (über die Website des Anbieters)
- Telefonisch
- Per Post
- Per Fax
- Per E-Mail
abgeschlossen wurden. Es gibt aber kein Widerrufsrecht, wenn Sie den Vertrag persönlich in einem Laden abgeschlossen haben (mit einigen Ausnahmen). Auch Mobilfunk-Verträge mit kurzer Laufzeit können widerrufen werden. Dazu gilt das Widerrufsrecht grundsätzlich unabhängig vom Anbieter. Egal ob D1 Tarife, Vodafone Handyverträge oder O2 Angebote – man kann sich immer darauf berufen.
Wie lange habe ich Zeit zu widerrufen?
Die gesetzliche Widerrufsfrist beträgt in der Regel 14 Tage. Diese Frist beginnt zu laufen, sobald Sie eine umfassende Widerrufsbelehrung erhalten haben. Diese Belehrung muss alle wesentlichen Informationen enthalten, damit Sie Ihre Entscheidung für oder gegen den Vertrag treffen können.
Wie widerrufe ich den Vertrag?
Um den Vertrag zu widerrufen, müssen Sie dem Anbieter innerhalb der 14-tägigen Frist eine eindeutige Widerrufserklärung zukommen lassen. Diese können Sie in Textform (z.B. Brief, E-Mail) abfassen. Es reicht aus, wenn Sie klar und deutlich Ihren Willen zum Widerruf zum Ausdruck bringen.
Was passiert nach dem Widerruf?
- Rückgabe: Sie müssen die erhaltenen Leistungen, wie beispielsweise ein zugesandtes Smartphone, innerhalb von 14 Tagen an den Anbieter zurücksenden.
- Erstattung: Der Anbieter muss Ihnen alle Zahlungen, die Sie bereits geleistet haben (z.B. Grundgebühr), erstatten.
Wichtige Aspekte und Besonderheiten:
- Widerrufsfolgen: Ein Widerruf führt dazu, dass der Vertrag rückabgewickelt wird, als wäre er nie geschlossen worden.
- Kosten: Die Kosten für die Rücksendung des Gerätes tragen Sie in der Regel selbst.
- Vertragsbestandteile: Wenn Sie im Zusammenhang mit dem Handyvertrag weitere Leistungen in Anspruch genommen haben (z.B. eine Versicherung), können sich hieraus zusätzliche Pflichten ergeben.
- Fristen: Achten Sie sorgfältig auf die Fristen, da diese verbindlich sind.
- Formulierung: Formulieren Sie Ihre Widerrufserklärung eindeutig und verwenden Sie am besten die in der Widerrufsbelehrung vorgegebenen Formulierungen.
Zusätzliche Tipps:
- Bewahren Sie alle Unterlagen auf: Bewahren Sie die Widerrufsbelehrung, den Vertrag und alle weiteren relevanten Dokumente sorgfältig auf.
- Senden Sie den Widerruf per Einschreiben: So haben Sie einen Nachweis über die rechtzeitige Absendung.
- Setzen Sie eine Frist: Fordern Sie den Anbieter in Ihrem Widerruf auf, Ihnen mitzuteilen, wann er die Erstattung vorgenommen hat.
Inhaltsverzeichnis
Die Widerrufsfrist
Die Widerrufsfrist ist der Zeitraum, innerhalb dessen Sie von einem Vertrag, den Sie beispielsweise online oder telefonisch abgeschlossen haben, ohne Angabe von Gründen zurücktreten können.In der Regel beträgt die Widerrufsfrist 14 Tage. Diese Frist beginnt zu laufen, sobald Sie eine umfassende Widerrufsbelehrung erhalten haben. In dieser Belehrung müssen Sie über Ihr Widerrufsrecht informiert werden.
- Wie lange habe ich Zeit, um einen Vertrag zu widerrufen? Die gesetzliche Widerrufsfrist beträgt in der Regel 14 Tage.
- Wann beginnt die Widerrufsfrist zu laufen? Die Frist beginnt in der Regel an dem Tag zu laufen, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Ware in Besitz genommen haben bzw. bei Dienstleistungen an dem Tag, an dem der Vertrag geschlossen wurde.
Es gibt jedoch Ausnahmen, in denen ein Widerruf auch nach Ablauf der Frist möglich sein kann. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn:
- Der Verbraucher nicht ordnungsgemäß über sein Widerrufsrecht belehrt wurde.
- Der Vertrag unter irreführenden Angaben geschlossen wurde.
- Ein Mangel an der gelieferten Ware vorliegt, der den Wert erheblich mindert.
Als Kunden muss man aber in der Regel nachweisen, dass eine dieser Fälle zutrifft, wenn man sich darauf berufen möchte. Wenn Sie sich in einer solchen Situation befinden, sollten Sie sich unbedingt an eine Verbraucherzentrale oder einen Rechtsanwalt wenden. Diese können Ihnen individuell beraten und Ihnen sagen, ob Sie noch Handlungsmöglichkeiten haben. Auch nach der Widerrufsfrist können sie den Tarif natürlich normal kündigen. Mehr dazu: 4 Schritte für die richtige Kündigung des Handyvertrages
Was muss man beachten, wenn man einen Handyvertrag mit Hardware widerruft?
Das Widerrufsrecht bei Handyverträgen mit Hardware funktioniert grundsätzlich genau so wie bei Angeboten die nur Tarif und Simkarte beinhalten, allerdings kann es sein, dass der Anbieter für die Nutzung der Hardware eine Gebühr verlangt. Innerhalb der gesetzlichen Frist (in der Regel 14 Tage) müssen Sie dem Anbieter eine eindeutige Widerrufserklärung zukommen lassen. Diese können Sie in Textform (z.B. Brief, E-Mail) abfassen. dazu gilt:
- Rückgabe der Ware: Die mitgelieferte Hardware (z.B. das Smartphone) müssen Sie innerhalb der gleichen Frist an den Anbieter zurücksenden
- .Zustand der Ware: Die Ware sollte möglichst in dem Zustand zurückgesandt werden, in dem Sie sie erhalten haben. Sie dürfen sie nur soweit in Gebrauch nehmen, wie es zur Prüfung der Eigenschaften und der Funktionsweise notwendig ist.
- Kosten der Rücksendung: Die Kosten für die Rücksendung tragen Sie in der Regel selbst.
Grundsätzlich gilt dabei: Innerhalb der Widerrufsfrist ist es Ihnen gestattet, das Handy hinsichtlich seiner Eignung zu überprüfen. Diese Überprüfung sollte sich jedoch auf eine kurze und angemessene Inbetriebnahme beschränken, um ausschließlich Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise zu prüfen. Sollte das Gerät über diese Prüfung hinaus genutzt worden sein, könnte es sein, dass Sie zum Wertersatz verpflichtet sind. Dies muss jedoch vertraglich festgelegt sein oder Sie müssen entsprechend informiert worden sein.
Ich habe den Handyvertrag bereits genutzt – kann ich dennoch widerrufen?
Das Widerrufsrecht bei einem Mobilfunkvertrag erlischt nicht allein dadurch, dass der Anbieter mit der Leistungserbringung vor Ende der Widerrufsfrist beginnt. Sie haben die Möglichkeit, die SIM-Karte zum Testen des Handys und des Vertrags zu nutzen. Das Versenden einer SMS oder das Tätigen eines Anrufs kann daher gestattet sein. Sofern Sie in der Widerrufsbelehrung vorab korrekt informiert wurden, sind Sie verpflichtet, für darüber hinausgehende Telefonate oder SMS zu zahlen.
Was tun, wenn der Anbieter den Widerruf nicht akzeptiert?
Wenn Sie Probleme mit Ihrem Widerruf bei einem Handyvertrag haben, stehen Ihnen verschiedene Ansprechpartner zur Verfügung:
1. Der Mobilfunkanbieter:
- Erste Anlaufstelle: In der Regel sollten Sie zunächst den Mobilfunkanbieter kontaktieren.
- Beschwerde einreichen: Schildern Sie dort ausführlich Ihr Problem und fordern Sie eine schriftliche Bestätigung Ihrer Beschwerde an.
- Kulanz: Manchmal können Sie durch eine freundliche und sachliche Kommunikation eine Lösung finden, auch wenn der Anbieter sich zunächst quer stellt.
2. Die Verbraucherzentrale:
- Unparteiische Beratung: Die Verbraucherzentrale bietet kostenlose und unabhängige Beratung zu Verbraucherfragen.
- Rechtliche Unterstützung: Sie können Ihnen bei der Durchsetzung Ihrer Rechte helfen und Ihnen ggf. auch Musterbriefe zur Verfügung stellen.
- Online-Plattformen: Viele Verbraucherzentralen bieten auch Online-Beratung an.
3. Ein Rechtsanwalt:
- Individuelle Beratung: Wenn Sie eine umfassende rechtliche Beratung benötigen oder wenn der Streitfall komplex ist, können Sie sich an einen Rechtsanwalt wenden.
- Kosten: Die Kosten für einen Rechtsanwalt müssen Sie in der Regel selbst tragen, es sei denn, Sie haben eine Rechtsschutzversicherung.
4. Schlichtungsstelle:
- Alternative Streitbeilegung: Wenn Sie und der Anbieter sich nicht einigen können, können Sie sich an eine Schlichtungsstelle wenden.
- Verfahren: Die Schlichtungsstelle versucht, den Streitfall außergerichtlich zu lösen.
- Kosten: Die Kosten für ein Schlichtungsverfahren sind in der Regel überschaubar.
Indem Sie sich an die richtigen Stellen wenden und Ihre Rechte kennen, können Sie Ihr Problem mit dem Widerruf Ihres Handyvertrags in der Regel erfolgreich lösen.
Ich begleite die Entwicklungen im Bereich der Telekommunikation und des Mobilfunks bereits seit 2006 und schreibt regelmäßig zu den Theme Handytarife, Smartphones, Allnet Flat und zu den anderen Bereichen, die mit dem Mobilfunk zusammenhängen. Ziel ist es dabei die Verbraucher möglichst einfach und dennoch umfassend über die Produkte auf dem Markt zu informieren und vor allem die neuen Entwicklungen verständlich zu beschreiben. Bei Problemen oder Fragen – einfach die Kommentare nutzen oder micht direkt anschreiben. Mehr zu mir und meinem Hintergrund: Wer schreibt hier?
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