Recht auf schnelles Internet – Verbraucherzentrale von den neuen Regelungen enttäuscht

Autor: Bastian Ebert

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Recht auf schnelles Internet – Verbraucherzentrale von den neuen Regelungen enttäuscht – Der Bundestag hat eine Neuregelung des Telekommunikationsgesetzes verabschiedet und darin enthalten sind eine ganze Reihe von neuen Regelungen, unter anderem auch ein Recht auf schnelles Internet für die Verbraucher. Damit soll den Nutzern in Deutschland eine Mindestbrandbreite zugesichert werden. Allerdings hat man keinen Wert ins Gesetz geschrieben, sondern diese Mindestbandbreite soll erst noch festgelegt werden. Dazu soll sie auch weiter angepasst werden, wenn beispielsweise die Ansprüche steigen. Bisher gibt es also noch keinen Wert, auf den sich die Verbraucher bei diesem Recht berufen können.

Die Verbrauchzentrale schreibt dazu:

„Die Umsetzung des Rechts auf schnelles Internet ist mehr als enttäuschend. Dass obwohl es Verbrauchern im Koalitionsvertrag 2018 versprochen wurde,“ so Ehrig. Laut des „Europäischen Kodex für die elektronische Kommunikation“ muss auf nationaler Ebene eine angemessene Breitband-Grundversorgung geschaffen werden. Die Novelle bewegt sich der Richtlinie nach damit auf absolutem Mindestniveau der sowieso umzusetzenden Regelungen. „Das Recht auf schnelles Internet bringt für Verbraucher keinen großen Mehrwert gegenüber der jetzigen Situation. Im Gesetz fehlt eine Mindestbandbreite, die den konkreten Anspruch definiert. Diese muss noch festgelegt werden. Die tatsächliche Umsetzung einer angemessenen flächendeckenden Breitband-Grundversorgung verschiebt sich so zeitlich immer weiter nach hinten,“ sagt Ehrig.

Aktuell ist die Situation in Deutschland sehr unterschiedlich. Vor allem in den Ballungsräumen gibt es bereits die schnellen Gigabit Tarife mit Breitbandgeschwindigkeiten bis 1 Gigabit/s (also DSL 1.000.000) Im ländlichen Raum ist teilweise aber noch nicht einmal DSL ausbaut, so dass man mit DSL8.000 oder 16.000 zufrieden sein muss. Selbst mit ausgebautem VDSL liegt der Speed meistens nur bei 50 MBit/s oder 1000 MBit/s und damit deutlich unter den Werten in den großen Städten.

An der Stelle macht sich der mangelnde Glasfaserausbau sehr negativ bemerkbar. Man könnte in Glasfaser-Netzen bereits sehr hohe Geschwindigkeiten anbieten – das ist aber nur bei einem Bruchteil der Anschlüsse möglich, weil oft noch die normalen Kupferkabelnetze liegen und diese nicht den benötigten Speed bieten können.


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