Die Rufnummernmitnahme bei Freenet: so geht nichts schief – Natürlich bietet auch Freenet (früher mobilcom-debitel) die Möglichkeit die alte Rufnummer in den neuen Mobilfunktarif mitzunehmen. Das ist auch bei Freenet kostenlos und mittlerweile darf auch der alte Anbieter für die Mitnahme der Rufnummer keine Gebühren mehr berechnen. Es gibt aber noch weitere wichtige Informationen, damit eine Rufnummernmitnahme zum Erfolg wird. Vor allem sind die Voraussetzungen entscheidend beispielsweise dass beim alten Anbieter eine Erklärung bzw. eine Kündigung mit Hinweis auf Rufnummernmitnahme vorliegen muss, wozu es auch allgemeine Fristen gibt. Was noch bei der Rufnummernmitnahme zu Freenet (auch zu den Green LTE Flat) zu beachten ist, hier kurz im Artikel zusammengefasst.
+++ Handy-Schnäppchen und Tarif-Deals immer aktuell in unserem brandneuen Deal-Channel: Mobilfunk-Aktionen, Gutscheine und Deals (Telegram) oder Mobilfunk-Aktionen (WhatsApp). Hier gratis mitmachen! +++
Inhaltsverzeichnis
Die aktuellen Freenet Tarife

mobilcom-debitel Green LTE 1GB
Grundgeb.
(19.99€ Kaufpreis)
SMS: 9.0 Cent
Internet: Flat (1GB 21.6Mbit/s)

24 Mon.

mobilcom-debitel Green LTE 8GB
Grundgeb.
(19.99€ Kaufpreis)
SMS: 9.0 Cent
Internet: Flat (8GB 21.6Mbit/s)

24 Mon.

mobilcom-debitel Green LTE 18GB Telekom
Grundgeb.
(19.99€ Kaufpreis)
SMS: SMS-Flat
Internet: Flat (18GB 21.6Mbit/s)

24 Mon.

mobilcom-debitel Green LTE 18GB Vodafone
Grundgeb.
(19.99€ Kaufpreis)
SMS: SMS-Flat
Internet: Flat (18GB 21.6Mbit/s)

24 Mon.
Details zur Funktionsweise unseres Tarifrechnets haben wie hier zusammengefasst: So arbeitet unser Tarifrechner.
Voraussetzungen für eine erfolgreiche Rufnummernmitnahme zu Freenet
Zuallerst sollte der alte Handyvertrag gekündigt und der Alt-Anbieter darauf hingewiesen werden, dass die Rufnummer zu einem neuen Anbieter (also zu den Freenet Tarifen) mitgenommen werden soll. In dem Fall zu Freenet. Im besten Fall sollte das vor dem endgültigen Ablauf des alten Vertrags geschehen. Zwar ist der alte Anbieter gesetzlich dazu verpflichtet, die Nummer noch bis zu vier Wochen nach Vertragsende freizugeben, jedoch kann es in diesem Fall zu erheblichen Verzögerungen kommen.Freenet bietet in einem eigenen Kündigungsportal sogar Hilfe um die Rufnummernmitnahme beim Alt-Anbieter einzuleiten.
Mithilfe unseres Kündigungsportals ist die Rufnummermitnahme für Sie ein ganz bequemer Weg. Entscheiden Sie sich aber nicht zu kurzfristig, viele Verträge müssen bis zu drei Monate vor Vertragsende gekündigt werden. Im Anschluss können Sie einfach einen neuen Vertrag mit Ihrer alten Nummer abschließen.
Generell gibt es kleine Unterschiede zu beachten, möchte man die alte Rufnummer aus einem Laufzeit- oder einem Prepaidvertrag zu mobilcom-debitel mitnehmen:
Freenet Rufnummer aus einem Laufzeitvertrag mitnehmen
- Kündigung für den alten Vertrag auf der Freenet-Webseite.
- Die Kündigung am besten per Einschreiben an den alten Mobilfunkanbieter senden.
- Wenn ein neuer Vertrag bei Mobilcom Debitel abgeschlossen wird, dann muss lediglich eine Kündigungsbestätigung des alten Anbieters mit der Bestätigung zur Rufnummernmitnahme bei mobilcom-debitel vorliegen.
Freenet: Rufnummer aus einem Prepaidvertrag mitnehmen
- Prepaid-Tarif beim bisherigen Anbieter kündigen und eine Verzichtserklärung ausfüllen.
- Kündigung (Hier) und Verzichtserklärung (Hier) können auf der Website von Freenet erstellt werden.
- Die erstellten Formulare an den den alten Mobilfunkanbieter senden.
- Als Prepaidkunde unbedingt darauf achten, dass genügend Guthaben auf der alten Karte vorhanden ist. Sämtliche Gebühren und Kosten für den Wechsel werden hiervon abgezogen.
Zudem ist immer für eine problemlose Rufnummernmitnahme wichtig, dass ausgewählte Daten beim Alt- und Neuanbieter auf jeden Fall übereinstimmen müssen.
Konkret: Daten wie zum Beispiel Name und Geburtsdatum, sollten gleich sein. Genauso wie vorrangig bei Geschäftskunden der Firmenname und die bisherige Kundenummer übereinstimmen sollten. Sind diese Daten nämlich nicht identisch, muss sich Freenet extra eine Einverständnis- bzw. Abtretungserklärung, der Person/Firma, auf deren Name die Handynummer bisher lief, einholen. Das verzögert nur unnötig die Portierung der Rufnummer. Außerdem, sollte darauf geachtet werden, dass die Rufnummer die übernommen werden soll, auch die eigene Rufnummer ist.
Sind alle Angaben korrekt, veranlasst der alte Anbieter die Nummernübertragung. Dies kann unter Umständen einen längeren Zeitraum in Anspruch nehmen. Sollte allerdings die Nummer noch vor Vertragsende übertragen worden sein, hat man als Kunde das Recht, die Bereitstellung einer neuen Nummer für die restliche Vertragslaufzeit vom alten Anbieter zu verlangen.
VIDEO Vodafone erklört die Rufnummernmitnahme
Widerrufsrecht – auch bei der Mitnahme der Rufnummer
Verbraucher in Deutschland haben grundsätzlich ein gesetzlich verankertes Widerrufsrecht, das insbesondere bei Fernabsatzverträgen sowie bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen Anwendung findet. Fernabsatzverträge sind solche, die ausschließlich über Fernkommunikationsmittel wie Internet, Telefon oder Brief zwischen Unternehmer und Verbraucher abgeschlossen werden. Verträge außerhalb von Geschäftsräumen entstehen hingegen an Orten, die weder dem Wohn- oder Geschäftssitz des Verbrauchers noch seiner beruflichen Tätigkeit zuzuordnen sind. Auf diese Weise kann man Handyverträge in den ersten 14 Tage ohne Frist und ohne Grund kündigen.
Damit das Widerrufsrecht wirksam ausgeübt werden kann, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein: Der Vertrag muss entweder ein Fernabsatzvertrag oder außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen worden sein, der Vertragspartner muss Verbraucher im rechtlichen Sinne sein, und es muss eine ordnungsgemäße Belehrung über das Widerrufsrecht erfolgt sein. Zudem muss der Widerruf innerhalb der gesetzlichen Frist erfolgen.
Diese Widerrufsfrist beträgt in der Regel 14 Tage. Bei Fernabsatzverträgen beginnt sie mit dem Erhalt der Ware, bei anderen Verträgen mit dem Vertragsabschluss. Der Widerruf kann formlos erklärt werden, wobei eine schriftliche Erklärung aus Beweisgründen empfohlen wird. Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die empfangenen Leistungen gegenseitig zurückzugewähren: Der Unternehmer muss den Kaufpreis erstatten, der Verbraucher die Ware zurücksenden.
Die Kosten der Rücksendung trägt der Verbraucher nur dann, wenn er zuvor darüber informiert wurde. Fehlt diese Information, muss der Unternehmer die Kosten übernehmen. Es gibt jedoch auch gesetzlich geregelte Ausnahmen vom Widerrufsrecht. So entfällt es beispielsweise bei individuell angefertigten oder eindeutig personalisierten Waren, bei schnell verderblichen Produkten, bei versiegelten Artikeln, deren Versiegelung aus hygienischen Gründen entfernt wurde, bei untrennbar vermischten Waren sowie bei versiegelten Ton- oder Videoaufnahmen und Software, wenn die Versiegelung geöffnet wurde. Auch bei der Lieferung von Zeitungen, Zeitschriften und Illustrierten besteht kein Widerrufsrecht – ausgenommen sind hier lediglich Abonnement-Verträge.
Weitere Links rund um Freenet (früher Mobilcom-Debitel)
- Mobilcom-Debitel Rufnummer und Hotline
- Mobilcom-Debitel Drittanbietersperre
- Mobilcom-Debitel Erfahrungen
- Mobilcom-Debitel APN Einstellungen
- Mobilcom-Debitel Netz und Netzabdeckung

Ich begleite die Entwicklungen im Bereich der Telekommunikation und des Mobilfunks bereits seit 2006 und schreibt regelmäßig zu den Theme Handytarife, Smartphones, Allnet Flat und zu den anderen Bereichen, die mit dem Mobilfunk zusammenhängen. Ziel ist es dabei die Verbraucher möglichst einfach und dennoch umfassend über die Produkte auf dem Markt zu informieren und vor allem die neuen Entwicklungen verständlich zu beschreiben. Bei Problemen oder Fragen – einfach die Kommentare nutzen oder micht direkt anschreiben. Mehr zu mir und meinem Hintergrund: Wer schreibt hier?
Mobilfunk-Newsletter: Einmal pro Woche die neusten Informationen rund um Handy, Smartphones und Deals!
Unser kostenloser Newsletter informiert Sie regelmäßig per E-Mail über Produktneuheiten und Sonderaktionen. Ihre hier eingegebenen Daten werden lediglich zur Personalisierung des Newsletters verwendet und nicht an Dritte weitergegeben. Sie können sich jederzeit aus dem Newsletter heraus abmelden. Durch Absenden der von Ihnen eingegebenen Daten willigen Sie in die Datenverarbeitung ein und bestätigen unsere Datenschutzerklärung.