Der Markt lockt mit immer besseren Deals, neuen Handys und attraktiveren Tarifen. Schnell ist man geneigt, einen neuen Mobilfunkvertrag abzuschließen, obwohl der alte noch einige Monate Restlaufzeit hat. Doch Vorsicht: Hier lauern oft unnötige Kostenfallen!
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Als Verbraucher müssen Sie wissen, dass Ihr alter Vertrag nicht automatisch endet, nur weil Sie einen neuen abschließen. Das führt fast immer zur doppelten Belastung – Sie zahlen monatlich zweimal die Grundgebühr.
Wir zeigen Ihnen, wie Sie als Verbraucher den Wechsel richtig planen und welche Schritte Sie unbedingt beachten müssen.
Inhaltsverzeichnis
1. Die Kündigung: Ihre wichtigste Aufgabe
Der häufigste Fehler: Die Annahme, der neue Anbieter kümmere sich um alles. Falsch! Sie müssen den alten Vertrag selbst kündigen.
- Fristen sind entscheidend: Prüfen Sie sofort Ihre Vertragsunterlagen oder den Online-Kundenbereich. Wann endet die Mindestvertragslaufzeit? Wie lange ist die Kündigungsfrist?
- Tipp (Neuverträge): Für Verträge, die nach dem 1. Dezember 2021 abgeschlossen wurden, gilt: Nach Ablauf der Erstlaufzeit (meist 24 Monate) können Sie jederzeit monatlich kündigen. Die automatische Verlängerung um ein ganzes Jahr ist passé!
- Kündigung nachweisen: Senden Sie die Kündigung in Textform (E-Mail, Online-Formular) oder besser noch per Einschreiben an Ihren alten Anbieter. Lassen Sie sich das Enddatum des Vertrags schriftlich bestätigen.
- Zielsetzung: Planen Sie den neuen Vertrag so, dass er idealerweise genau an das Ende des alten Vertrags anschließt.
Ausnahme in dem Bereich ist die Vertragsverlängerung. In dem Fall schließt man keinen neuen Vertrag ab, sondern verlängert den Altvertrag (teilweise auch mit neuen Konditionen). Dann hat man weiterhin nur einen Vertrag und muss nichts kündigen.
2. Rufnummernmitnahme: Richtig beantragen
Sie möchten Ihre bekannte Handynummer behalten? Das ist Ihr gutes Recht, aber auch hier ist Planung gefragt.
- Portierung ist KEINE Kündigung: Die Beauftragung der Rufnummernmitnahme beim neuen Anbieter ersetzt niemals Ihre Kündigung beim alten Anbieter! Die Kündigung des Handyvertrags müssen Sie immer separat einreichen.
- Wann portieren? Sie können die Mitnahme der Nummer in der Regel bis zu zwölf Monate vor Vertragsende oder bis zu 30 Tage nach Vertragsende des Altvertrags beantragen.
- Kostenfrei: Gut für Sie: Die Gebühren für die Rufnummernmitnahme wurden gesetzlich abgeschafft. Sie ist kostenlos.
- Wichtig bei vorzeitiger Mitnahme: Wenn Sie die Nummer vor dem offiziellen Vertragsende mitnehmen möchten (z. B. weil Sie den Altvertrag nur noch „leer“ bezahlen), müssen Sie dem alten Anbieter mitteilen, dass Sie die Nummer zur Portierung freigeben. Man spricht hier vom „Opt-in“-Verfahren.
3. Checkliste für einen erfolgreichen Wechsel
| Schritt | Wichtig für Verbraucher | Wann erledigen? |
| Altvertrag prüfen | Wann ist das Enddatum? (Kündigungsfrist beachten!) | Sofort |
| Altvertrag kündigen | Kündigungsbestätigung mit Enddatum einfordern. | Sofort und fristgerecht |
| Neuen Vertrag abschließen | Auf den nahtlosen Übergang der Start- und Enddaten achten. | So planen, dass der neue Vertrag nach dem alten beginnt. |
| Rufnummernmitnahme | Beim neuen Anbieter beauftragen. | Rechtzeitig vor dem Portierungsdatum. |
Fazit: Der Wechsel des Mobilfunkanbieters ist einfach, wenn Sie sich vorab um die fristgerechte Kündigung Ihres Altvertrages kümmern. Nur so vermeiden Sie die kostspielige Doppelbelastung.
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Ich begleite die Entwicklungen im Bereich der Telekommunikation und des Mobilfunks bereits seit 2006 und schreibt regelmäßig zu den Theme Handytarife, Smartphones, Allnet Flat und zu den anderen Bereichen, die mit dem Mobilfunk zusammenhängen. Ziel ist es dabei die Verbraucher möglichst einfach und dennoch umfassend über die Produkte auf dem Markt zu informieren und vor allem die neuen Entwicklungen verständlich zu beschreiben. Bei Problemen oder Fragen – einfach die Kommentare nutzen oder micht direkt anschreiben. Mehr zu mir und meinem Hintergrund: Wer schreibt hier?
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