Bei vielen Mobilfunkverträgen fällt zu Beginn eine einmalige Anschlussgebühr an. Auch bei Freenet – vormals mobilcom-debitel – beträgt diese in der Regel 39,99 Euro. Wer sich gut informiert, kann diesen Betrag unter bestimmten Voraussetzungen zurückerhalten. Im Folgenden wird erklärt, wie sich die Anschlussgebühr bei Freenet erstatten lässt, welche Bedingungen gelten und worauf geachtet werden sollte.
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Inhaltsverzeichnis
Was bedeutet „Anschlussgebühr“?
Die Anschlussgebühr, auch Aktivierungs- oder Bereitstellungspreis genannt, wird einmalig beim Abschluss eines neuen Mobilfunkvertrags erhoben. Sie dient der Deckung technischer Freischaltungskosten. Bei Freenet liegt sie meist bei 39,99 Euro, was über eine Laufzeit von 24 Monaten einem rechnerischen Aufpreis von etwa 1,67 Euro pro Monat entspricht.
Es gibt auf dem Markt auch einige Tarife, die komplett keinen Anschlusspreis haben.
Wann ist eine Erstattung möglich?
Freenet bietet regelmäßig Aktionen an, bei denen die Anschlussgebühr erstattet wird – allerdings nicht automatisch. Die Erstattung erfolgt meist über eine SMS-Aktion, bei der nach Vertragsaktivierung eine bestimmte Nachricht an eine Kurzwahl gesendet werden muss. Diese Aktionen sind oft zeitlich begrenzt und gelten nur für ausgewählte Tarife oder Vertriebspartner wie LogiTel, MediaMarkt, Saturn oder Gomibo.
Schritt-für-Schritt: So funktioniert die Rückerstattung
- Tarif mit Erstattungsoption wählen
Vor Vertragsabschluss sollte geprüft werden, ob in den Tarifdetails eine Anschlussgebühr-Erstattung vorgesehen ist. Diese Information findet sich meist im Kleingedruckten oder in den Angebotsbedingungen. - SMS versenden
Nach erfolgreicher Aktivierung des Vertrags muss innerhalb einer bestimmten Frist – meist 14 Tage – eine SMS mit dem Text „AP frei“ an die Kurzwahl 8362 gesendet werden. Die Kosten für die SMS betragen einmalig 19 Cent. - Bestätigung abwarten
Nach dem Versand erfolgt in der Regel eine Bestätigung per SMS, dass die Anschlussgebühr gutgeschrieben wird. Die Gutschrift erscheint entweder direkt auf der nächsten Rechnung oder als Einmalbetrag. - Fristen beachten
Wird die SMS nicht rechtzeitig versendet, verfällt der Anspruch auf Erstattung. Es empfiehlt sich daher, direkt nach Vertragsaktivierung zu handeln.
Mögliche Einschränkungen und Hinweise
- Nicht alle Tarife sind erstattungsfähig
Die SMS-Aktion gilt nicht für alle Freenet-Tarife. Besonders bei Angeboten über Drittanbieter oder bei speziellen Aktionsmodellen kann die Erstattung ausgeschlossen sein. - Vertragsdetails sorgfältig prüfen
In manchen Fällen wird die Anschlussgebühr bereits reduziert (z. B. auf 19,99 Euro), was eine SMS-Erstattung ausschließt. - Werbeerlaubnis erforderlich
Gelegentlich ist die Erstattung an die Zustimmung zur Werbung gebunden. Das bedeutet: Nur wer der Nutzung seiner Daten zu Werbezwecken zustimmt, erhält die Gutschrift.
Die Anschlussgebühr bei Freenet lässt sich unter bestimmten Bedingungen zurückholen. Wer sich vor Vertragsabschluss informiert und die SMS-Aktion korrekt durchführt, kann bis zu 39,99 Euro sparen. Entscheidend sind die Einhaltung der Fristen und die genaue Prüfung der Tarifbedingungen. Mit geringem Aufwand lässt sich so ein unnötiger Kostenpunkt vermeiden.
Weitere Links rund um Freenet (früher Mobilcom-Debitel)
- Mobilcom-Debitel Rufnummer und Hotline
- Mobilcom-Debitel Drittanbietersperre
- Mobilcom-Debitel Erfahrungen
- Mobilcom-Debitel APN Einstellungen
- Mobilcom-Debitel Netz und Netzabdeckung

Ich begleite die Entwicklungen im Bereich der Telekommunikation und des Mobilfunks bereits seit 2006 und schreibt regelmäßig zu den Theme Handytarife, Smartphones, Allnet Flat und zu den anderen Bereichen, die mit dem Mobilfunk zusammenhängen. Ziel ist es dabei die Verbraucher möglichst einfach und dennoch umfassend über die Produkte auf dem Markt zu informieren und vor allem die neuen Entwicklungen verständlich zu beschreiben. Bei Problemen oder Fragen – einfach die Kommentare nutzen oder micht direkt anschreiben. Mehr zu mir und meinem Hintergrund: Wer schreibt hier?
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