Handyvertrag richtig kündigen: in nur 4 Schritten einfach erledigt

Autor: Bastian Ebert

veröffentlicht:

aktualisiert:

Kündigung für Tarife und Sim
Kündigung für Tarife und Sim

Ab und an hat jeder damit zu tun, einen Handyvertrag oder eine Prepaid Karte zu kündigen. Oft sind die Kunden alle zwei Jahre damit konfrontiert, wenn die Mindestvertragslaufzeit abgelaufen ist. Natürlich ist dies kein Muss – man kann die Handyverträge auch länger laufen lassen. Grundsätzlich wurden die Regelungen in den letzten Jahren beim Thema Kündigung sehr kundenfreundlich ausgestaltet. Man kann also kaum noch etwas falsch machen, aber dennoch sollte man sich etwas Zeit nehmen. Die Kündigung eines Handyvertrags ist ein Vorgang, der mit etwas Sorgfalt durchgeführt werden sollte, um spätere Probleme zu vermeiden. Hier finden Sie eine detaillierte Anleitung:

1. Vertragsbedingungen gründlich prüfen:

  • Kündigungsfrist: Die übliche Kündigungsfrist beträgt drei Monate zum Ende der Mindestlaufzeit. Es ist jedoch wichtig, die exakt in Ihrem Vertrag festgelegte Frist zu überprüfen. In der Regel sollte man die Kündigungsfrist und alle Termine für die Kündigung auf der Rechnung finden.
  • Kündigungsform: Einige Anbieter akzeptieren Kündigungen per E-Mail oder online, während andere eine schriftliche Kündigung per Brief (idealerweise Einschreiben mit Rückschein) bevorzugen. Die bevorzugte Kündigungsform ist meist in den Vertragsbedingungen angegeben.

2. Kündigungsschreiben erstellen:

Ein gut formuliertes Kündigungsschreiben sollte folgende Angaben enthalten:

  • Ihre vollständigen persönlichen Daten: Name, Adresse, Geburtsdatum und Kunden-/Vertragsnummer.
  • Die vollständigen Kontaktdaten Ihres Anbieters: Name des Anbieters, Abteilung, Anschrift.
  • Klare Kündigungserklärung: Formulieren Sie einen eindeutigen Satz, in dem Sie Ihren Wunsch äußern, den Vertrag zum [Datum] zu kündigen.
  • Vertragsnummer: Geben Sie die genaue Vertragsnummer an, damit der Anbieter Ihre Kündigung eindeutig zuordnen kann.
  • Unterschrift: Unterschreiben Sie das Schreiben handschriftlich.

Muster für ein Kündigungsschreiben:

[Ihr Name] [Ihre Adresse] [Ihre Telefonnummer] [Ihre E-Mail-Adresse]

[Datum]

[Name des Anbieters] [Abteilung] [Anschrift]

Betreff: Kündigung des Mobilfunkvertrags Nr. [Vertragsnummer]

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit kündige ich meinen Mobilfunkvertrag mit der Vertragsnummer [Vertragsnummer] zum [Datum] fristgerecht.

Bitte bestätigen Sie den Eingang dieser Kündigung schriftlich.

Mit freundlichen Grüßen

[Ihre Unterschrift]

Wenn Sie Ihre Rufnummer behalten möchten, sollten Sie sich rechtzeitig um einen neuen Anbieter und die Mitnahme der Rufnummer kümmern. Dies ist mittlerweile kostenlos und daher sollte man dies auch nutzen. Im besten Fall teilt man dem alten Anbieter gleich mit, dass man die Rufnummer mitnehmen möchte.

3. Kündigung rechtzeitig abschicken:

In der Regel reicht einen Mail für eine Kündigung aus. Wenn man aber Fristen beachten muss und es eventuell knapp wird, sollte man auf Nummer sicher gehen:

  • Einschreiben mit Rückschein: Senden Sie das Kündigungsschreiben per Einschreiben mit Rückschein, um einen Nachweis über den Versand und den Eingang zu haben.
  • Frist beachten: Achten Sie darauf, dass die Kündigung spätestens am letzten Tag der Kündigungsfrist beim Anbieter eingeht.

4. Bestätigung einfordern:

Fordern Sie vom Anbieter eine schriftliche Bestätigung über den Eingang Ihrer Kündigung an. Bewahren Sie diese Bestätigung zusammen mit dem Einschreiben-Nachweis gut auf. Sollte nach ca. einer Woche immer noch keine Bestätigung angekommen sein, sollte man beim Anbieter nachfragen.

TIPP Das Widerrufsrecht bei Handyverträgen ist eine gesetzlich garantierte Möglichkeit für Verbraucher, einen neu abgeschlossenen Handyvertrag innerhalb einer bestimmten Frist ohne Angabe von Gründen zu widerrufen. Das bedeutet, man kann vom Vertrag zurücktreten, als wäre er nie geschlossen worden. Das kann eine Variante sein um den Vertrag zu beenden, ohne Kündigen zu müssen oder Mindestlaufzeiten zu beahcten.

Kündigung vs Kündigungsvormerkung

Viele Unternehmen bieten die Möglichkeit einer Kündigungsvormerkung an, um Kunden an eine bevorstehende Vertragsverlängerung zu erinnern. Allerdings führt eine solche Vormerkung nicht automatisch zur Kündigung. Der Unterschied zwischen einer Kündigung und einer Kündigungsvormerkung liegt in ihrer Wirkung und Verbindlichkeit.

TIPP Wir empfehlen, sich gar nicht erst auf eine Kündigungsvormerkung einzulassen. Besser direkt kündigen und dann muss man sich damit nicht nochmal befassen.

  • Kündigung:
    • Unmittelbare Rechtsfolge: Eine Kündigung hat unmittelbar zur Folge, dass der Vertrag zu dem vereinbarten Zeitpunkt endet.
    • Formgültigkeit: Sie muss in der gesetzlich oder vertraglich vorgeschriebenen Form erfolgen (z.B. schriftlich, per Einschreiben).
    • Fristwahrung: Die Kündigungsfrist muss eingehalten werden.
    • Verbindlichkeit: Eine Kündigung ist eine verbindliche Erklärung, die den Vertrag beendet.
  • Kündigungsvormerkung:
    • Keine Rechtsfolge: Eine Kündigungsvormerkung ist lediglich eine Erinnerung oder eine Absichtserklärung. Sie bewirkt noch keine Kündigung.
    • Zweck: Sie dient oft dazu, den Kunden daran zu erinnern, dass er seinen Vertrag kündigen möchte, oder um eine spätere Kündigung zu planen.
    • Zusätzliche Handlung erforderlich: Um den Vertrag tatsächlich zu kündigen, muss in der Regel eine weitere, formgültige Kündigung erfolgen.

Warum ist dieser Unterschied wichtig?

Viele Unternehmen bieten die Möglichkeit einer Kündigungsvormerkung an, um Kunden an eine bevorstehende Vertragsverlängerung zu erinnern. Allerdings führt eine solche Vormerkung nicht automatisch zur Kündigung.

Beispiel: Sie machen eine Kündigungsvormerkung für Ihren Handyvertrag. Wenn Sie nichts weiter unternehmen, verlängert sich der Vertrag automatisch. Um den Vertrag wirklich zu kündigen, müssen Sie zusätzlich eine formgültige Kündigung innerhalb der gesetzten Frist einreichen.

Fristlose Kündigung

Eine fristlose Kündigung bei einem Handyvertrag bedeutet, dass Sie den Vertrag sofort beenden können, ohne die normalerweise vereinbarte Kündigungsfrist einzuhalten. Dies ist jedoch nur in bestimmten, gesetzlich geregelten Ausnahmefällen möglich.

Gründe für eine fristlose Kündigung:

  • Vertragsverletzungen durch den Anbieter:
    • Nicht erbrachte Leistungen: Wenn der Anbieter zugesicherte Leistungen (z.B. Internetgeschwindigkeit, Netzabdeckung) nicht erbringt oder erheblich einschränkt.
    • Preiserhöhungen ohne ausreichende Begründung: Erhöht der Anbieter die Preise ohne einen rechtlich zulässigen Grund, können Sie unter Umständen fristlos kündigen.
    • Ständige Störungen: Bei wiederholten und langwierigen Störungen im Netz, die den Gebrauch des Vertrags erheblich einschränken.
  • Wichtige Gründe auf Seiten des Kunden:
    • Verlust oder Diebstahl des Handys: In einigen Fällen kann ein Verlust oder Diebstahl des Handys ein Grund für eine außerordentliche Kündigung sein.
    • Krankheit oder Tod: Bei schwerer Erkrankung oder Tod des Vertragspartners kann ebenfalls eine fristlose Kündigung in Betracht gezogen werden.

Eine fristlose Kündigung ist ein außerordentliches Mittel und sollte nur in begründeten Fällen in Anspruch genommen werden. Informieren Sie sich im Zweifel über Ihre Rechte und Pflichten oder lassen Sie sich von einem Experten beraten.

Was passiert, wenn man vergisst zu kündigen?

In der Regel verlängert sich ein Handyvertrag nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit automatisch um einen bestimmten Zeitraum, wenn er nicht fristgerecht gekündigt wird. Dieser Zeitraum ist in den allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des jeweiligen Anbieters festgelegt und kann je nach Anbieter variieren. Mittlerweile darf es aber maximal nur noch eine Monat sein, um den sich ein Vertrag automatisch verlängert.

Konsequenzen einer nicht erfolgten Kündigung:

  • Automatische Vertragsverlängerung: Der Vertrag verlängert sich automatisch um die vereinbarte Zeit.
  • Gleiche Vertragsbedingungen: In der Regel gelten für die Verlängerungsperiode dieselben Vertragsbedingungen wie bisher. Das bedeutet, dass auch der monatliche Grundpreis und die sonstigen Konditionen unverändert bleiben.

Um eine ungewollte Vertragsverlängerung zu vermeiden, ist es wichtig, die Kündigungsfrist einzuhalten und die Kündigung rechtzeitig schriftlich einzureichen. So behalten Sie die Kontrolle über Ihren Vertrag und können jederzeit zu einem anderen Anbieter wechseln.


Mobilfunk-Newsletter: Einmal pro Woche die neusten Informationen rund um Handy, Smartphones und Deals!




Unser kostenloser Newsletter informiert Sie regelmäßig per E-Mail über Produktneuheiten und Sonderaktionen. Ihre hier eingegebenen Daten werden lediglich zur Personalisierung des Newsletters verwendet und nicht an Dritte weitergegeben. Sie können sich jederzeit aus dem Newsletter heraus abmelden. Durch Absenden der von Ihnen eingegebenen Daten willigen Sie in die Datenverarbeitung ein und bestätigen unsere Datenschutzerklärung.

Schreibe einen Kommentar