Bei der Vertragsübernahme im Mobilfunkbereich übernimmt eine Person (Übernehmer) den Mobilfunkvertrag einer anderen Person (Übergeber). Dies bedeutet, dass der Übernehmer alle Rechte und Pflichten aus dem Vertrag übernimmt, einschließlich der monatlichen Gebühren, der Vertragslaufzeit und der Rufnummer. Teilweise wird dies auch als Inhaberwechsel oder Inhaber-Umschreibung bezeichnet.
Voraussetzungen für eine Vertragsübernahme:
- Einverständnis beider Vertragsparteien: Sowohl der Übergeber als auch der Übernehmer müssen der Vertragsübernahme zustimmen.
- Identitätsprüfung: Der Übernehmer muss seine Identität gegenüber dem Mobilfunkanbieter nachweisen. Dies kann zum Beispiel durch einen Personalausweis oder Reisepass erfolgen.
- Kreditwürdigkeitsprüfung: In einigen Fällen kann der Mobilfunkanbieter die Kreditwürdigkeit des Übernehmers prüfen. Dies geschieht, um sicherzustellen, dass der Übernehmer die monatlichen Gebühren bezahlen kann.
Besonderheiten:
- Sonderkonditionen: Bei einer Vertragsübernahme können Sonderkonditionen, die dem ursprünglichen Vertragspartner gewährt wurden, nicht mehr gültig sein.
- Laufzeit: Die Vertragslaufzeit des übernommenen Vertrages ändert sich in der Regel nicht.
- Rufnummernmitnahme: Die Rufnummer des alten Vertrages kann in der Regel übernommen werden.
Vorteile einer Vertragsübernahme:
- Übernahme günstiger Konditionen: Der Übernehmer kann einen Vertrag mit günstigen Konditionen übernehmen, die er selbst nicht mehr neu abschließen könnte.
- Erhalt einer Wunschrufnummer: Der Übernehmer kann eine Wunschrufnummer übernehmen, die er selbst nicht mehr neu bekommen könnte.
- Vermeidung von Neukundenkosten: Der Übernehmer muss keine Neukundenkosten bezahlen.
Nachteile einer Vertragsübernahme:
- Bonitätsprüfung: Der Übernehmer muss eine Bonitätsprüfung durchlaufen.
- Laufzeit: Der Übernehmer muss den Vertrag bis zum Ende der Laufzeit weiterzahlen, auch wenn er mit dem Tarif nicht zufrieden ist.
- Sonderkonditionen: Sonderkonditionen des alten Vertrages können verloren gehen.
Vor der Übernahme eines Mobilfunkvertrages sollten Sie die Konditionen des Vertrages genau prüfen und mit anderen Angeboten vergleichen. Weitere Informationen zur Vertragsübernahme im Mobilfunkbereich finden Sie auf den Websites der Mobilfunkanbieter.
Inhaltsverzeichnis
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Was kostet eine Vertragsübernahme?
Die Kosten für eine Vertragsübernahme im Mobilfunkbereich können je nach Anbieter und Tarif variieren. In der Regel fallen aber folgende Kosten an:
- Gebühr für die Vertragsübernahme: Diese Gebühr kann zwischen 19 Euro und 25 Euro betragen. Bei einigen Anbietern ist es aber durchaus auch kostenfrei
- Kosten für die Rufnummernmitnahme: Die Mitnahme der Rufnummer ist inzwischen kostenfrei
- Versandkosten für die SIM-Karte: In einigen Fällen fallen auch Versandkosten für die neue SIM-Karte an. Diese Kosten betragen in der Regel 4,99 Euro bis 9,99 Euro.
Es ist wichtig zu beachten, dass diese Kosten nur Richtwerte sind. Die tatsächlichen Kosten können von diesen Angaben abweichen. Sie sollten sich daher vor der Vertragsübernahme beim Mobilfunkanbieter informieren, welche Kosten genau anfallen.
Neben den einmaligen Kosten fallen auch die monatlichen Gebühren für den Mobilfunkvertrag an. Diese Gebühren sind abhängig vom gewählten Tarif. Sie sollten daher die Konditionen des Vertrages genau prüfen, bevor Sie sich für eine Vertragsübernahme entscheiden.
Anbieter | Kosten (einmalig) |
---|---|
Deutsche Telekom | 19,95 Euro |
Vodafone | 20,00 Euro |
o2 (Telefónica) | 34,99 Euro |
1&1 | 24,99 Euro |
congstar (nur für Tarif und nicht für Handys möglich) | kostenlos |
ALDI Talk | kostenlos |
Drillisch Marken | kostenlos |
Tipp: Um die Kosten für eine Vertragsübernahme zu senken, können Sie verschiedene Angebote vergleichen. In einigen Fällen bieten Mobilfunkanbieter Aktionsrabatte auf die Vertragsübernahme an.
Neues PostIdent beim Inhaberwechsel?
Ob beim Inhaberwechsel für einen Mobilfunk-Vertrag eine neue Ausweiskontrolle durchgeführt werden muss, hängt vom Mobilfunkanbieter und den Vertragsbedingungen ab.
In der Regel ist bei einem Inhaberwechsel keine neue Ausweiskontrolle erforderlich. Es reicht aus, dass der neue Inhaber dem Mobilfunkanbieter seine Identität und seine Bankverbindung nachweist.
In einigen Fällen kann der Mobilfunkanbieter jedoch eine neue Ausweiskontrolle verlangen. Dies kann zum Beispiel der Fall sein, wenn:
- Der Vertrag auf eine Person umgeschrieben wird, die noch nicht volljährig ist.
- Der Vertrag auf eine Person umgeschrieben wird, die bei einem anderen Mobilfunkanbieter bereits einen Vertrag mit negativer Bonitätsprüfung hat.
- Es sich um einen Vertragswechsel mit Rufnummernmitnahme handelt.
Um sicherzugehen, ob in Ihrem Fall eine neue Ausweiskontrolle erforderlich ist, sollten Sie sich direkt beim Mobilfunkanbieter informieren.
Vertragsübernahme bei der Telekom: So funktioniert’s
Die Vertragsübernahme bei der Telekom ermöglicht es Ihnen, einen bestehenden Mobilfunkvertrag auf eine andere Person zu übertragen. Dabei übernimmt der neue Vertragspartner (Übernehmer) alle Rechte und Pflichten aus dem Vertrag, einschließlich der monatlichen Gebühren, der Vertragslaufzeit und der Rufnummer.
Voraussetzungen für die Vertragsübernahme:
- Einverständnis beider Vertragsparteien: Sowohl der Übergeber als auch der Übernehmer müssen der Vertragsübernahme zustimmen.
- Identitätsprüfung: Der Übernehmer muss seine Identität gegenüber der Telekom nachweisen. Dies kann zum Beispiel durch einen Personalausweis oder Reisepass erfolgen.
- Kreditwürdigkeitsprüfung: In einigen Fällen kann die Telekom die Kreditwürdigkeit des Übernehmers prüfen. Dies geschieht, um sicherzustellen, dass der Übernehmer die monatlichen Gebühren bezahlen kann.
Ablauf der Vertragsübernahme:
1. Online-Auftrag:
- Der Übergeber und der Übernehmer füllen gemeinsam einen Online-Auftrag zur Vertragsübernahme auf der Website der Telekom aus.
- Sie benötigen dazu die Kundennummer des Vertrages und die Rufnummer des Mobilfunkanschlusses.
- Im Online-Auftrag werden die persönlichen Daten des Übernehmers und die gewünschten Vertragskonditionen erfasst.
2. Identitätsprüfung:
- Der Übernehmer muss seine Identität online per VideoIdent oder PostIdent verifizieren.
- Bei VideoIdent erfolgt die Identitätsprüfung per Webcam und Videokonferenz mit einem Kundenberater der Telekom.
- Bei PostIdent muss der Übernehmer mit einem Personalausweis oder Reisepass in eine Postfiliale gehen und sich dort von einem Postmitarbeiter identifizieren lassen.
3. Prüfung durch die Telekom:
- Die Telekom prüft den Auftrag und die Identität des Übernehmers.
- In einigen Fällen kann eine Kreditwürdigkeitsprüfung des Übernehmers erforderlich sein.
4. Umstellung des Vertrages:
- Wenn der Antrag genehmigt wird, stellt die Telekom den Vertrag auf den Namen des Übernehmers um.
- Der Übernehmer erhält eine Bestätigung per E-Mail oder Post.
- Ab dem Stichtag der Vertragsübernahme ist der Übernehmer für die Zahlung der monatlichen Gebühren verantwortlich.
Sonderfall: Vertragsübernahme mit Rufnummernmitnahme:
- Wenn Sie die Rufnummer des alten Vertrages übernehmen möchten, müssen Sie dies im Online-Auftrag angeben.
- Die Telekom prüft dann, ob die Rufnummernmitnahme möglich ist.
- Für die Rufnummernmitnahme fallen in der Regel Gebühren an.
D1 Tarife und D1 Sim Karten im Überblick
Die Telekom bietet selbst viele eigenen Handytarife (MagentaMobil und MagentaMobil Prepaid) und auch Drittanbieter haben inzwischen vielfach D1 Tarife auf den Markt gebracht. Im D1 Netz gibt es daher viel Auswahl, große D1 Tarife mit unbegrenztem Datenvolumen und aufgrund der guten Netzqualität greifen die Kunden auch gerne zu.
So funktioniert die Vertragsübernahme bei Vodafone
Bei Vodafone ist die Vertragsübernahme eines Mobilfunk- oder Festnetzvertrags möglich. Dabei übernimmt der neue Vertragspartner alle Rechte und Pflichten aus dem bestehenden Vertrag. Die Übernahme ist allerdings nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich und muss beantragt werden.
Voraussetzungen für die Vertragsübernahme:
- Einverständnis beider Vertragsparteien: Sowohl der bisherige als auch der neue Vertragspartner müssen der Vertragsübernahme zustimmen.
- Identität der Anschlussadresse: Die Anschlussadresse muss gleich bleiben. Eine Übernahme an eine andere Adresse ist nicht möglich.
- Keine offenen Forderungen: Der Vodafone-Kundenkonto des bisherigen Vertragspartners darf beim Eingang des Antrags auf Vertragsübernahme keine offenen Forderungen aufweisen.
- Restlaufzeit des Vertrages: Der neue Vertragspartner übernimmt die Restlaufzeit des bestehenden Vertrages.
Prozess der Vertragsübernahme:
- Formular ausfüllen: Sie finden das Formular zur Vertragsübernahme auf der Vodafone-Website im Bereich „Hilfe & Support“. Das Formular muss von beiden Vertragsparteien ausgefüllt und unterschrieben werden.
- Unterlagen einreichen: Neben dem ausgefüllten Formular müssen ggf. weitere Unterlagen eingereicht werden, z. B. eine Kopie des Personalausweises des neuen Vertragspartners.
- Prüfung durch Vodafone: Vodafone prüft den Antrag auf Vertragsübernahme und informiert beide Vertragsparteien über das Ergebnis.
- Wirksamkeit der Vertragsübernahme: Die Vertragsübernahme wird erst wirksam, wenn sie von Vodafone schriftlich bestätigt wurde.
Die Vodafone Netz Anbieter im Überblick
Das Vodafone Netz bietet neben den originalen Tarifen von Vodafone selbst Platz für viele Drittanbieter und Discounter. Die Preise sind dabei teilweise sehr unterschiedlich. Mehr dazu: Vodafone Tarife und Flatrates
Die Vodafone Anbieter im Überblick
Einen O2-Vertrag auf eine andere Person umschreiben
O2 bietet die Möglichkeit, einen Mobilfunk- oder DSL-Vertrag auf eine andere Person umzuschreiben. Dies wird auch als Vertragsinhaberwechsel bezeichnet. Der neue Vertragspartner übernimmt dabei alle Rechte und Pflichten aus dem bestehenden Vertrag.
Voraussetzungen für den Inhaberwechsel bei O2:
- Einverständnis beider Parteien: Sowohl der bisherige als auch der neue Vertragspartner müssen dem Inhaberwechsel zustimmen.
- Volljährigkeit des neuen Vertragspartners: Der neue Vertragspartner muss volljährig sein.
- Identität der Anschlussadresse: Die Anschlussadresse muss gleich bleiben. Ein Wechsel an eine andere Adresse ist nicht möglich.
- Keine offenen Forderungen: Der O2-Kundenkonto des bisherigen Vertragspartners darf beim Eingang des Antrags auf Inhaberwechsel keine offenen Forderungen aufweisen.
- Restlaufzeit des Vertrages: Der neue Vertragspartner übernimmt die Restlaufzeit des bestehenden Vertrages.
Prozess des Inhaberwechsels bei O2:
- Online-Formular nutzen: Den Antrag auf Inhaberwechsel können Sie online im Mein O2-Kundenportal oder in der Mein O2-App stellen.
- Identifizierung des neuen Vertragspartners: Der neue Vertragspartner muss sich online oder per Post identifizieren. Dies kann zum Beispiel mit dem Personalausweis oder der Online-Ausweisfunktion erfolgen.
- Prüfung durch O2: O2 prüft den Antrag auf Inhaberwechsel und informiert beide Vertragsparteien über das Ergebnis.
- Wirksamkeit des Inhaberwechsels: Der Inhaberwechsel wird erst wirksam, wenn er von O2 schriftlich bestätigt wurde.
Weitere Informationen zum Inhaberwechsel bei O2 finden Sie auf der Website des Unternehmens im Bereich „Hilfe & Support“. Dort finden Sie auch das Formular zum Inhaberwechsel und Antworten auf häufig gestellte Fragen (FAQs).
Ich begleite die Entwicklungen im Bereich der Telekommunikation und des Mobilfunks bereits seit 2006 und schreibt regelmäßig zu den Theme Handytarife, Smartphones, Allnet Flat und zu den anderen Bereichen, die mit dem Mobilfunk zusammenhängen. Ziel ist es dabei die Verbraucher möglichst einfach und dennoch umfassend über die Produkte auf dem Markt zu informieren und vor allem die neuen Entwicklungen verständlich zu beschreiben. Bei Problemen oder Fragen – einfach die Kommentare nutzen oder micht direkt anschreiben. Mehr zu mir und meinem Hintergrund: Wer schreibt hier?
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