Was braucht man für einen Handyvertrag? – notwendige Dokumente und Hinweise

Autor: Bastian Ebert

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Was braucht man für einen Handyvertrag? – notwendige Dokumente und Hinweise – In den letzten Jahren ist es immer einfacher geworden, einen Handytarif zu bekommen und beispielsweise online einen Handyvertrag abzuschließen. Die Bestellprozesse im Internet sind mittlerweile standardisiert und in der Regel kann man mit wenigen Klicks einen passenden Tarif bekommen. Allerdings gibt es nach wie vor einigen Voraussetzungen für einen Handyvertrag und einige grundlegende Dokumente, die man benötigt, damit ein solcher Vertragsabschluss auch wirklich erfolgreich ist. Dabei geht es weniger um die Tarife selbst (mehr dazu im Mobilfunk-Tarife Vergleich), sondern um die gesetzlichen Anforderungen an einen Handyvertrag und das ist in der Regel bei allen Handytarifen und Verträgen gleich.

Diese Voraussetzungen braucht man für einen Handyvertrag

  • deutsche Adresse – die Adresse muss auch auf den Ausweisdokumenten vermerkt sein. Falls dies noch nicht der Fall ist, muss man zuerst die Ausweispapiere auf den aktuellen Stand bringen, sonst kann der Shop sie nicht akzeptieren.
  • deutsches Dokument zum Nachweis der Adresse (Reisepass, Ausweis, Aufenthaltstitel) – die Dokumente müssen dabei natürlich gültig sein, abgelaufene Pässen sollte man beispielsweise vorher aktualisieren, denn nur werden sie auch akzeptiert
  • deutsches Bankkonto (bei einigen Anbieter ist auch ein Paypal-Account stattdessen notwendig: app-basierte Tarife) – der Guthabenstand oder ein Einkommen wird dabei in der Regel nicht geprüft, das kann nur vorkommen, wenn der Schufa-Score zu schlecht ist (siehe unten)

HINWEIS: Beim Bankkonto wird in der Regel auch ein Lastschriftverfahren vereinbart. Der Anbieter erhält damit das Recht, die monatlichen Rechnungsbeträge direkt vom Konto einzuziehen. Das ist inzwischen Standard und nur in Ausnahmefällen ist es möglich, die Beträge per Überweise zu bezahlen. So sollen hohe Rechnungen vermieden werden und auch unbezahlte Rechnungen soll es so erst gar nicht geben.

Dabei macht es in der Regel keinen Unterschied, ob man sich einen Handyverträge vor Ort im Shop holt oder online über eine Webseite. Diese Daten sind immer grundlegend für einen Handytarif und auch bei Prepaid Sim werden diesen Dokumente benötigt und geprüft. Wer beispielsweise aus dem Ausland nach Deutschland kommt, sollte zuerst die korrekten Dokumente beantragen und dann damit einen passenden Handytarif holen. Die Regelungen gelten dabei für alle deutschen Anbieter, es macht also keinen Unterschied, ob man sich einen D1 Tarif, einen Vodafone Netz Vertrag oder eine O2 Netz Flatrate holt.

Im Online Shop werden die Dokumente aber teilweise erst nachgelagert geprüft. Man muss dann entweder ein VideoIdent am Rechner machen nachdem die Bestellung durchgeführt wurde oder aber ein PostIdent in einen Filiale vor Ort. Das ist dann also ein Arbeitsschritt mehr als im Shop, aber grundsätzlich werden die gleichen Dokumenten und Voraussetzungen benötigt.

TIPP: Neben den Dokumenten spielt auch das Alter bei Vertragsabschluss eine Rolle. Normale Handytarife sind in der Regel erst ab 18 Jahren zu bekommen, Prepaid Tarife in der Regel bereits ab 16 Jahren. Unter 18 Jahren hat man also weniger Auswahl, unter 16 Jahren müssen in der Regel die Eltern die Mobilfunk-Tarif abschließen.

Video: O2 erklärt die Prepaid Überprüfung mit Ausweis

Schufa Klausel – bei den meisten Handyverträgen unumgänglich

In der Regel werden Handyverträge bei der Schufa gespeichert und auch vorher abgefragt, welche Score ein Kunde bei der Schufa hat. So soll vermieden werden, dass ein Verbraucher dutzende Handytarife hat und diese irgendwann nicht mehr bezahlen kann. Dies ist zwar nicht gesetzlich vorgeschrieben, dennoch mittlerweile bei den Unternehmen Standard.

Beim Abschluss einen Handyvertrags werden also sowohl Daten bei der Schufa abgefragt und nach dem Abschluss auch dahin übermittelt. Dafür werden keine Unterlagen vom Kunden benötigt, man muss also nichts dafür mitbringen. Der Kunde muss dies aber per Schufa Einwilligung freigeben – wirklich freiwillig ist diese Unterschrift aber nicht, da ohne Freigabe in der Regel auch kein Vertrag zu Stande kommt.

Werbeeinwilligung prüfen

Mit Vertragsabschluss lassen sich die Unternehmen in der Regel auch die Freigabe erteilen, dem Kunden Werbung zusenden zu können oder ihn anrufen zu dürfen. Das ist auch keine gesetzliche Regelung, sondern die Unternehmen sichern sich so die Möglichkeit, dem Kunden vielleicht noch etwas mehr zu verkaufen.

Man kann dieser Einwilligung aber auf jeden Fall nach Vertragsabschluss widersprechen. Niemand muss sich daher mit Anrufen oder Werbung anfreunden, sondern man kann (meistens im Kundenbereich) die Werbeeinstellungen neu setzen und auch alle Freigaben widerrufen.

Video: Tipps für den günstigsten Handyvertrag


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