Unbegrenztes Datenvolumen – kann man wirklich surfen, so viel man möchte?

Autor: Bastian Ebert

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Unbegrenztes Datenvolumen im Mobilfunk ist grundsätzlich wirklich unbegrenzt – zumindest im Sinne des Datenvolumens selbst. Das bedeutet, dass du keine Obergrenze an Gigabyte hast, die du verbrauchen kannst, solange du dich an die vertraglichen Bedingungen hältst. Allerdings gibt es einige Nuancen, die je nach Anbieter und Tarif relevant sind, und Gerichte in Deutschland haben dazu klare Vorgaben gemacht.

Was heißt „unbegrenzt“ im Mobilfunk?

Wenn ein Mobilfunkanbieter einen Tarif mit „unbegrenztem Datenvolumen“ bewirbt, darf er die Nutzung nicht künstlich durch eine Volumengrenze einschränken, etwa indem nach einer bestimmten Datenmenge die Geschwindigkeit so stark gedrosselt wird, dass das Internet praktisch unbrauchbar wird. Es gibt jedoch Tarife, bei denen die Geschwindigkeit von vornherein auf einen festen Wert begrenzt ist (z. B. 15 Mbit/s), was erlaubt ist, solange dies transparent kommuniziert wird. „Unbegrenzt“ bezieht sich also auf die Datenmenge, nicht unbedingt auf die maximale Geschwindigkeit.

Dazu haben alle Anbieter eine Art Missbrauchsklauseln in den AGB. Sollte zu viel Datenvolumen übertragen werden, kann der Anbieter kündigen. Dann muss sich der Kunde einen neuen Tarif mit unbegrenztem Internet suchen. Leider gibt es meistens keine genauen Angaben, ab wann ein Anbieter Datentraffic als Missbrauch definiert. Freenet scheint hier eher knausrig zu sein – es gibt viele Berichte über Kündigungen, wenn der Freenet Tarif als Hotspot genutzt wurde. Es gibt also eine kleine Hintertür für Anbieter, um absolute Power-Surfer doch wieder loszuwerden.

Wir empfehlen in diesem Zusammenhang die Vodafone GigaMobil XL Angebote. Vodafone kündigt auch beim hohem Datenverbrauch nur selten und bietet generell gute Preise für unbegrenztes Internet.

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Einen Vergleich aller Handytarife gibt es hier: Handy Tarife Vergleich.
Details zur Funktionsweise unseres Tarifrechnets haben wie hier zusammengefasst: So arbeitet unser Tarifrechner.

HINWEIS Bei den neuen Unlimited on Demand angeboten wird das Datenvolumen nur auf Nachfrage zugeteilt. Das macht die Tarife billiger, aber man muss manuell Nachbuchen und hat deutliche Mehrarbeit. Daher suchen viele Kunden nach Verträgen ohne Nachzubuchen.

Das sagen die Gerichte

Ein wegweisendes Urteil dazu stammt vom Landgericht Potsdam vom 14. Januar 2016 (Az. 2 O 148/14). In diesem Fall klagte der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) gegen E-Plus, das einen Tarif mit „unbegrenztem Datenvolumen“ anbot, aber nach 500 MB pro Monat die Geschwindigkeit von 21,6 Mbit/s auf 56 Kbit/s drosselte – eine Reduktion um das 500-Fache. Das Gericht entschied, dass eine solch drastische Drosselung unzulässig ist. Die Bezeichnung „unbegrenzt“ erwecke beim Verbraucher die Erwartung, dass keine wesentlichen Einschränkungen der Nutzung bestehen. Eine Drosselung auf eine Geschwindigkeit, die praktisch keine normale Internetnutzung (z. B. Streaming oder Surfen) mehr erlaubt, sei gleichbedeutend mit einer „Reduzierung der Leistung auf null“ und damit eine unangemessene Benachteiligung der Kunden. Solche Klauseln in den AGBs wurden für unwirksam erklärt.

Dieses Urteil hat Signalwirkung: Mobilfunkanbieter dürfen „unbegrenzt“ nicht als leeres Werbeversprechen nutzen, wenn sie die Nutzung durch extreme Drosselungen faktisch begrenzen. Es gilt als Grundsatz, dass die beworbene Leistung mit den tatsächlichen Bedingungen übereinstimmen muss.

Ausnahmen und Einschränkungen

  • Netzüberlastung: Anbieter dürfen in Ausnahmefällen (z. B. bei lokaler Netzüberlastung) die Geschwindigkeit temporär drosseln, um die Stabilität für alle Nutzer zu gewährleisten. Das muss aber verhältnismäßig und transparent sein.
  • Fair-Use-Policy im Ausland: Im EU-Roaming gilt „unbegrenzt“ nicht uneingeschränkt. Hier greift oft eine Fair-Use-Policy, die ein bestimmtes Datenvolumen (z. B. 20-77 GB/Monat je nach Tarif) erlaubt, danach können Zusatzkosten anfallen oder die Geschwindigkeit sinkt.
  • Vertragsbedingungen: Wenn ein Tarif von Anfang an eine feste Maximalgeschwindigkeit (z. B. 2 Mbit/s oder 300 Mbit/s) angibt und keine Drosselung nach Datenverbrauch erfolgt, ist das mit „unbegrenzt“ vereinbar, da die Begrenzung klar kommuniziert wird.

Die unbegrenzten Tarife im Überblick

Leider gibt es vor allem bei Drittanbieter bisher nur wenige Angebote. die komplett unlimitierte Tarife beinhalten. Hier wird sich in den kommenden Jahren aber sicher einiges tun. Im Überblick: Handyvertrag mit unlimited Datenvolumen | billigste Tarife mit unbegrenztem Datenvolumen

Grundsätzlich gilt daher: „Unbegrenztes Datenvolumen“ ist rechtlich geschützt und bedeutet, dass du ohne Datenlimit surfen kannst. Dank Gerichtsurteilen wie dem des LG Potsdam können Anbieter nicht willkürlich drosseln, ohne gegen Verbraucherrechte zu verstoßen. Allerdings solltest du die Tarifdetails prüfen: Eine Geschwindigkeitsbegrenzung ist erlaubt, wenn sie von vornherein festgelegt ist, während eine Drosselung nach Verbrauch nur dann zulässig ist, wenn sie die Nutzung nicht praktisch unmöglich macht. Im Zweifel lohnt ein Blick in die AGB – oder auf die Rechtsprechung, die Verbraucher hier klar unterstützt.


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