Vodafone Kündigung: Handytarife und Internet Angebote von Vodafone einfach kündigen

Autor: Bastian Ebert

veröffentlicht:

aktualisiert:

Kündigung für Tarife und Sim
Kündigung für Tarife und Sim

Vodafone Kündigung: Handytarife und Internet Angebote von Vodafone einfach kündigenVodafone Tarife und Handyverträge kann man auf der Webseite sehr einfach abschließen, in der Regel sind dafür nur wenige Klicks notwendig. Die Kündigung ist etwas komplexer und in diesem Artikel wollen wir zeigen, wie man vorgeht, wenn man bei Vodafone kündigen will und was es dabei zu beachten gilt.

 


+++ Handy-Schnäppchen und Tarif-Deals immer aktuell in unserem brandneuen Deal-Channel: Mobilfunk-Aktionen, Gutscheine und Deals (Telegram) oder Mobilfunk-Aktionen (WhatsApp). Hier gratis mitmachen! +++


 

Das Unternehmen bietet allerdings recht viele Produkte an und nicht alle lassen sich auf die gleiche Weise kündigen. In diesem Artikel soll es vor allem um die Handytarife von Vodafone im Mobilfunk-Bereich gehen. Dazu zählt beispielsweise auch der Vodafone Homespot und natürlich auch die neuen Gigamobil Tarife. Die Vodafone Callya Prepaid Karten (damit auch die Vodafone Freikarte) und auch die DSL Angebote haben aber eigene Laufzeiten und werden daher auch etwas anders gekündigt.

Vodafone Kündigung: Handytarife und Internet Angebote von Vodafone einfach kündigen

Die Vodafone Kündigung ist an sich jederzeit möglich, wird aber immer erst zum Ende der Mindestvertragslaufzeit wirksam. Wer also vergesslich ist, kann auch bereits zum Start eines Tarifs kündigen. Man muss bei Vodafone (wie bei den meisten Anbieter auch) die Kündigungsfrist beachten. Diese beträgt bei den Handytarifen 3 Monate und falls man sie verpasst, verlängert sich der Handyvertrag um einen weiteren Monat (bei einem Monate Kündigungsfrist).

Die Kündigung ist schriftlich, direkt im Kundenbereich oder auch über die normalen Kontaktmöglichkeiten von Vodafone möglich.

Die einfachste und rechtssichere Methode zur Kündigung eines Vodafone-Mobilfunkvertrags ist die schriftliche Kündigung über die offiziellen Vodafone-Kanäle. Dabei sind folgende Schritte zu beachten:

1. Kündigungsform wählen
Vodafone akzeptiert Kündigungen auf mehreren Wegen:

  • Online über das Kundenportal „MeinVodafone“
    → Einloggen unter www.vodafone.de, Bereich „Vertrag“ → „Vertrag kündigen“
  • Per E-Mail an: [email protected] (empfohlen: PDF-Anhang mit Unterschrift)
  • Per Post an:
    Vodafone GmbH
    Kundenbetreuung
    40875 Ratingen
  • Per Fax an: 02102 986575
  • Eine Kündigungshilfe gibt es direkt hier*

Bei einer normalen Kündigung kann man dies dabei problemlos selbst machen. In komplexeren Fällen sollte man die rechtliche Hilfe für die Kündigung nutzen.

2. Inhalt der Kündigung
Die Kündigung sollte folgende Angaben enthalten:

  • Vollständiger Name und Adresse des Vertragsinhabers
  • Kundennummer und Mobilfunknummer
  • Eindeutige Formulierung: „Hiermit kündige ich meinen Mobilfunkvertrag fristgerecht zum nächstmöglichen Zeitpunkt.“
  • Datum und eigenhändige Unterschrift (bei Fax/Post)

3. Kündigungsfrist beachten

  • Die reguläre Kündigungsfrist beträgt 1 Monat zum Laufzeitende.
  • Bei Verträgen mit Mindestlaufzeit (z. B. 24 Monate) muss spätestens 1 Monat vor Ablauf gekündigt werden, sonst verlängert sich der Vertrag automatisch.

4. Kündigungsbestätigung abwarten
Vodafone sendet in der Regel innerhalb weniger Tage eine schriftliche Bestätigung mit dem Kündigungsdatum. Diese sollte sorgfältig aufbewahrt werden.

5. Rufnummernmitnahme (optional)
Wer seine Rufnummer zu einem anderen Anbieter mitnehmen möchte, muss dies aktiv bei Vodafone freigeben („Opt-In“).
→ Möglich über „MeinVodafone“ oder telefonisch beim Kundenservice.
→ Die Portierung ist bis zu 90 Tage nach Vertragsende möglich.

Tipps zur schnellen und sicheren Kündigung

  • Kündigung frühzeitig einreichen, idealerweise 2–3 Monate vor Laufzeitende.
  • Einschreiben mit Rückschein bei postalischer Kündigung erhöht die Nachweisbarkeit.
  • Bei Problemen oder Unsicherheiten: Vodafone-Hotline unter 0800 172 1212 kontaktieren.

Man sollte nach der Kündigung aber auf jeden Fall darauf achten, dass Vodafone die Kündigung auch bestätigt und einen Termin angibt, zu dem die Kündigung wirksam ist. Zu diesem Termin kann man sich dann einen neuen Tarif suchen und beispielsweise auch die Handy-Rufnummer mitnehmen lassen. Die Kündigung kann im Übrigen auch widerrufen werden, wenn man es sich doch anders überlegt hat oder Vodafone ein gutes Angebot gemacht hat.

HINWEIS: Diese Tipps beziehen sich nur auf die originalen Handytarife von Vodafone. Drittanbieter mit eigenen Tarifen im Vodafone Netz nutzen in der Regel eigene Kündigungsmöglichkeiten. Einige davon haben wir hier beschriebene: Otelo Kündigung | FYVE Kündigung | LIDL Connect Kündigung | Vodafone Callya Kündigung

Die Kündigung von Zusatzkarten und FamilyCard

Vodafone bietet eine ganze Reihe von Zusatzkarten zu den Tarifen an und diese müssen teilweise separate gekündigt werden:

  • Vodafone MultiSIM: werden mit dem Tarif gekündigt, mit dem sie auch die Rufnummer teilen
  • Vodafone FamilyCard: sind eigenständige Tarife mit eigener Laufzeit und müssen daher separat gekündigt werden.

Nach der Kündigung ist die Rufnummer generell nicht mehr nutzbar, wenn man sie nicht zu einem anderen Anbieter mitgenommen hat. Daher sollte man beispielsweise vorher prüfen, ob man die Rufnummer für 2FA Nutzungen eventuell noch braucht.

Kündigung ohne Frist bei Vodafone – nur im Ausnahmefall möglich

In Deutschland besteht unter bestimmten Voraussetzungen das Recht zur außerordentlichen Kündigung eines Mobilfunkvertrags, insbesondere bei Vodafone. Eine solche Kündigung ermöglicht die vorzeitige Vertragsbeendigung ohne Einhaltung der regulären Kündigungsfrist. Maßgeblich ist hierbei, dass ein wichtiger Grund vorliegt, der dem kündigenden Vertragspartner die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zum regulären Ablauf unzumutbar macht (§ 314 BGB analog).

Ein außerordentliches Kündigungsrecht kann sich insbesondere aus erheblichen Leistungsstörungen ergeben. Dazu zählen fortdauernde Beeinträchtigungen der Netzqualität, etwa durch wiederholte Verbindungsabbrüche, dauerhaft niedrige Übertragungsraten oder längerfristige Netzausfälle. Ebenso kann eine wiederholt fehlerhafte Rechnungsstellung oder die Berechnung nicht vereinbarter Gebühren einen wichtigen Grund darstellen. Gleiches gilt für die Nichterbringung vertraglich zugesicherter Leistungen, etwa wenn zugesagte Datenraten oder Sprachqualitäten nicht erreicht werden und eine Nachbesserung ausbleibt.

Auch Veränderungen im Vertragsverhältnis können ein Sonderkündigungsrecht begründen. Erhöht Vodafone während der Vertragslaufzeit die Preise, steht dem Kunden ein außerordentliches Kündigungsrecht zu, sofern die Preiserhöhung nicht vertraglich vereinbart war. Die Kündigung muss in diesem Fall innerhalb von 14 Tagen ab Zugang der Mitteilung über die Preiserhöhung erfolgen. Gleiches gilt bei einseitigen Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), sofern diese zu einer objektiven Verschlechterung der Vertragsbedingungen führen. Hier beträgt die Frist zur außerordentlichen Kündigung vier Wochen ab Zugang der Änderungsmitteilung.

Ein weiterer anerkannter Kündigungsgrund liegt vor, wenn der Kunde seinen Wohnsitz dauerhaft ins Ausland verlegt und Vodafone dort keine Mobilfunkdienste anbietet. In diesem Fall kann die Fortführung des Vertrags als unzumutbar gelten, da die vertraglich geschuldete Leistung nicht mehr erbracht werden kann.

Darüber hinaus existieren weitere Gründe, die eine außerordentliche Kündigung rechtfertigen können. Im Todesfall des Vertragspartners steht den Erben ein Sonderkündigungsrecht zu, da die persönliche Leistungspflicht entfällt. Auch gesundheitliche Gründe, etwa eine dauerhafte stationäre Unterbringung oder eine schwere Behinderung, können eine außerordentliche Kündigung rechtfertigen, sofern dadurch eine Nutzung des Mobilfunkdienstes dauerhaft ausgeschlossen ist. Schließlich kann auch eine konkrete Gefährdung des persönlichen Wohls – etwa durch Belästigung oder Bedrohung im Zusammenhang mit der Rufnummer – eine außerordentliche Kündigung begründen.

Vor Ausspruch einer außerordentlichen Kündigung ist stets zu prüfen, ob die rechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen und den Kündigungsgrund nachvollziehbar darlegen. Je nach Sachverhalt sind bestimmte Fristen zu beachten, deren Versäumung zum Verlust des Kündigungsrechts führen kann. Zudem obliegt dem kündigenden Vertragspartner die Nachweispflicht hinsichtlich des geltend gemachten Kündigungsgrundes. Dies kann durch Dokumente, ärztliche Bescheinigungen, Rechnungen oder andere geeignete Nachweise erfolgen.

Die Vodafone Netz Anbieter im Überblick

Vodafone Tarife

Das Vodafone Netz bietet neben den originalen Tarifen von Vodafone selbst Platz für viele Drittanbieter und Discounter. Die Preise sind dabei teilweise sehr unterschiedlich. Mehr dazu: Vodafone Tarife und Flatrates

Weitere Artikel rund um Vodafone

FAQ rund um die Vodafone GigaMobil Handytarife

Gibt es die GigaMobil Tarife auch mit unbegrenztem Datenvolumen?

Vodafone bietet derzeit den GigaMobil XL Tarif mit unbegrenztem Datenvolumen und ohne Datenlimit an. Mit diesem Amgebot kann man so viel Daten mit vollem Speed verbrauchen, wie man möchte.

Was kostet 5G bei den GigaMobil Flat von Vodafone?

Vodafone bietet in allen GigaMobil Angebote 5G kostenlos mit an.

Gibt es die GigaMobil Tarife auch mit Handys und Smartphones?

Vodafone bietet einen breite Auswahl an Handys und Smartphones an. Man kann sowohl iPhone als auch Samsung oder Xiaomi Modelle zu den GigaMobil Verträgen buchen. Der Preis steigt dann aber natürlich an.

Welchen Speed bekommt man mit den GigaMobil Handyverträgen?

Die GigaMobil Angebote haben 5G und LTE max. Man surft daher immer so schnell, wie es der Ausbau des Netze vor Ort gerade zulässt. Eine Limitierung gibt es nicht.

Gibt es GigaMobil Sim auch mit kurzen Laufzeiten?

Die GigaMobil Handyverträge haben immer eine Mindestvertragslaufzeit von 24 Monaten. Kürzere Angebote gibt es leider nicht.

Kann man die Rufnummer mit zu den GigaMobil Flatrates nehmen?

Die Mitnahme der Rufnummer in einem GigaMobil Tarif ist problemlos möglich und mittlerweile auch kostenfrei.


Mobilfunk-Newsletter: Einmal pro Woche die neusten Informationen rund um Handy, Smartphones und Deals!




Unser kostenloser Newsletter informiert Sie regelmäßig per E-Mail über Produktneuheiten und Sonderaktionen. Ihre hier eingegebenen Daten werden lediglich zur Personalisierung des Newsletters verwendet und nicht an Dritte weitergegeben. Sie können sich jederzeit aus dem Newsletter heraus abmelden. Durch Absenden der von Ihnen eingegebenen Daten willigen Sie in die Datenverarbeitung ein und bestätigen unsere Datenschutzerklärung.

Schreibe einen Kommentar