Die Rufnummernmitnahme bei Klarmobil – Ratgeber – Die Suche nach einem neuen günstigeren Mobilfunk-Tarif ist gestartet. Neben einem größeren und günstigeren Vertrag ist ebenfalls die Option der Rufnummernmitnahme ein wichtiges Kriterium. Seit 2012 bietet klarmobil diesen Dienst bei den eigenen Handytarifen und Allnet Flat bereits an. Zurzeit belohnt klarmobil die Portierung einer Rufnummer mit einem Bonus von 25 Euro. Da jedoch viele Anbieter eine Gebühr für die Rufnummernmitnahme erheben, wird der Bonus durch die Kosten eliminiert. Damit eine erfolgreiche Portierung der Rufnummer erfolgen kann, ist es äußerst wichtig die Fristen der Anbieter einzuhalten.
Die Klarmobil Tarife im Überblick
Klarmobil Smartphone Flat 500
Grundgeb.
(19.99€ Kaufpreis)
SMS: 9.0 Cent
Internet: Flat (0.5GB 25Mbit/s)
24 Mon.
Klarmobil Smartphone Flat 1000
Grundgeb.
(19.99€ Kaufpreis)
SMS: 9.0 Cent
Internet: Flat (1GB 25Mbit/s)
24 Mon.
Klarmobil Smartphone Flat 1500
Grundgeb.
(19.99€ Kaufpreis)
SMS: 9.0 Cent
Internet: Flat (1.5GB 25Mbit/s)
24 Mon.
Klarmobil Allnet Flat 10 GB
Grundgeb.
(19.99€ Kaufpreis)
SMS: SMS-Flat
Internet: Flat (12GB 25Mbit/s)
24 Mon.
Klarmobil Allnet Flat 22GB
Grundgeb.
(19.99€ Kaufpreis)
SMS: SMS-Flat
Internet: Flat (22GB 50Mbit/s)
24 Mon.
Klarmobil Allnet Flat 40GB 5G
Grundgeb.
(19.99€ Kaufpreis)
SMS: SMS-Flat
Internet: Flat (40GB 50Mbit/s)
24 Mon.
Details zur Funktionsweise unseres Tarifrechnets haben wie hier zusammengefasst: So arbeitet unser Tarifrechner.
Falls ein Wechsel zu klarmobil bevorsteht und die alte Rufnummer übernommen werden soll, ist folgendes zu beachten:
Ein Vertragskunde muss zunächst den aktuellen Vertrag bei dem alten Anbieter kündigen. Sehr wichtig ist, dass die Kündigungsfrist eingehalten wird. Im nächsten Schritt wird die Kündigungsbestätigung an klarmobil weitergeleitet. Im Bestellvorgang kann die Rufnummernmitnahme ausgewählt werden. Eine Kündigungsvorlage kann wie folgt aussehen:
Kündigung Handyvertrag Handynummer
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit kündige ich meinen oben genannten Handyvertrag fristgerecht zum nächstmöglichen Zeitpunkt. Bitte senden Sie mir eine schriftliche Bestätigung der Kündigung unter Angabe des Beendigungszeitpunktes zu.
Mit freundlichen Grüßen
Für den Fall, dass die Rufnummer aus einem Prepaid-Vertrag portiert werden soll, muss der Kunde eine Verzichtserklärung an den bisherigen Anbieter schreiben.
Verzichtserklärung bzw. Kündigung wegen Portierung der RufnummerSehr geehrte Damen und Herren,ich möchte die unten aufgeführte Rufnummer zu einem anderen Dienstanbieter portieren undverzichte aus diesem Grund fristgemäß, ab dem Zeitpunkt an der die Portierung durchgeführt wird, auf jedwede Bereitstellung ihrer bisher erbrachten Dienstleistung. Hiermit kündige ich meinen Tarif vollständig um meine Rufnummer portieren zu können.Die für die Portierung erhobene Bearbeitungsgebühr ergibt sich aus den gültigen Preislisten und wird akzeptiert. Ebenso trete ich mit der Unterzeichnung dieser Erklärung jeden Anspruch auf Rückforderung des Restguthabens ab. Ich bestätige, dass die untenstehenden Angaben vollständig und korrekt sind und ich berechtigt bin für die angegeben e Rufnummer die Portierung einzuleiten.Mit freundlichen Grüßen
In beiden Fällen ist es wichtig, dass der Name, die Adresse, die Rufnummer und die Kundennummer mit Unterschrift und Datum eingereicht wird. Falls die Kündigung auf dem Postweg eingereicht werden soll, ist es ratsam dies per Einschreiben zu machen. Soll hingegen die Rufnummer von klarmobil zu einem anderen Anbieter mitgenommen werden, ist folgendes zu beachten: Die Rufnummernmitnahme kann frühestens vier Monate vor Vertragsende beantragt werden. Die Frist läuft einen Monat nach Vertragsende aus. Für die Mitnahme der Rufnummer von klarmobil wird eine Gebühr von 6,82 Euro fällig. Bei einem Prepaid-Vertrag sollte daher darauf geachtet werden, dass das Guthabenkonto diesen Betrag deckt. Erhält der Kunde eine monatliche Rechnung, wir die Gebühr dort verrechnet. Analog zu anderen Anbietern, muss ein Vertragskunde bei klarmobil eine Kündigung schreiben. Für Prepaid-Verträge muss eine Verzichtserklärung eingereicht werden.
Allgemeines rund um die Mitnahme der Rufnummer
Haben Kunden ein Recht auf ihre Rufnummer?
Nach der Novellierung des Telekommunikationsgesetzes sind Mobilfunk-Anbieter mittlerweile verpflichtet, die Mitnahme der Rufnummer zu einem anderen Anbieter zu ermöglichen. In § 46 Abs. 4 Telekommunikationsgesetz (TKG) heißt es dazu:
Um den Anbieterwechsel nach Absatz 1 zu gewährleisten, müssen Anbieter von öffentlich zugänglichen Telekommunikationsdiensten insbesondere sicherstellen, dass ihre Endnutzer ihnen zugeteilte Rufnummern bei einem Wechsel des Anbieters von öffentlich zugänglichen Telekommunikationsdiensten entsprechend Absatz 3 beibehalten können
Der aufnehmende Mobilfunkanbieter ist im Übrigen nicht verpflichtet, jeden Kunden zu akzeptieren (kein Kontrahierungszwang). In der Regel machen das mittlerweile aber alle Anbieter – niemand lehnt gerne neue Kunden ab.
Was darf die Mitnahme der alten Rufnummer kosten?
Die Entgelte für die Mitnahme der alten Rufnummer werden durch die Bundesnetzagentur festgesetzt und wurden zum Dezember 2021 auf 0 Euro abgesenkt. Kein Anbieter in Deutschland darf mehr Gebühren für die Portierung verlangen – das betrifft alle Netze und alle Tarife.
Welche Kundendaten müssen übereinstimmen?
Die Mobilfunk-Unternehmen gleichen bei einer Portierung untereinander folgende Daten ab:
Bei Privatkunden | Bei Geschäftskunden |
Rufnummer | Rufnummer |
Name | Name |
Geburtsdatum | Kundennummer |
Nur wenn diese übereinstimmen, wird die Portierung der Rufnummer eingeleitet. Sollte die Daten noch nicht gleich sein, ist es sinnvoll, sie beim aktuellen Anbieter zu aktualisieren und erst dann die Portierung einzuleiten. Damit geht man eventuellen Problemen bei der Übertragung der Rufnummer aus dem Weg
Was kann man bei Problemen tun?
Sollte es bei der Portierung der Rufnummer Probleme geben, kann man sich an die Schlichtungsstelle der Bundesnetzagentur wenden. Die Schlichtungsstelle ist eine neutrale Instanz im Rahmen des Telekommunikationsgesetzes und bietet genau bei solchen Fragen und Problemen.
Ob es sich lohnt ein Schlichtungsverfahren anzufangen ist aber nicht immer ganz klar, immerhin geht es in der Regel „nur“ um eine Rufnummer und der Aufwand, diese im privaten Bereich durch eine neue Nummer zu ersetzen, ist meistens überschaubar.
Was passiert, wenn die Portierungsfrist abgelaufen ist?
Eine Portierung kann unter Umständen auch nach der abgelaufenen Frist noch erfolgreich sein, allerdings gibt es dafür dann keine Garantie mehr. Es ist durchaus denkbar, dass die Nummer dann bereits neu vergeben wurde und damit ist sie dann natürlich nicht mehr portierbar. Aus diesem Grund sollte man sich in jedem Fall an die Fristen halten, denn nur dann gibt es eine Sicherheit für die Mitnahme der Rufnummer.
Aus diesem Grund sollte man sich in jedem Fall an die Fristen halten, denn nur dann gibt es eine Sicherheit für die Mitnahme der Rufnummer.
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Ich begleite die Entwicklungen im Bereich der Telekommunikation und des Mobilfunks bereits seit 2006 und schreibt regelmäßig zu den Theme Handytarife, Smartphones, Allnet Flat und zu den anderen Bereichen, die mit dem Mobilfunk zusammenhängen. Ziel ist es dabei die Verbraucher möglichst einfach und dennoch umfassend über die Produkte auf dem Markt zu informieren und vor allem die neuen Entwicklungen verständlich zu beschreiben. Bei Problemen oder Fragen – einfach die Kommentare nutzen oder micht direkt anschreiben. Mehr zu mir und meinem Hintergrund: Wer schreibt hier?
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